Gremium: | Gemeindevertretung Neetzow-Liepen | |
Datum: | Mo, 09.03.2020 | |
Zeit: | 18:30 Uhr - 21:30 Uhr | |
Raum: | Gemeindehaus Liepen | |
Ort: | Gemeindehaus Liepen, Dorfstraße 34 | |
Anlass: | ordentliche Sitzung | |
Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Dokumente als Anlagen
Ö 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Herr Falk eröffnet die GV-Sitzung, begrüßt alle anwesenden Gemeindevertreter, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.. Es sind alle Gemeindevertreter anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.
Ö 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es liegt ein Änderungsantrag im öffentlichen Teil vor. TOP 13 soll geändert werden in - Verwendung Gemeindewappen. TOP 14 Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung.
Stimmen dafür: 7
Stimmen dagegen: keine Stimmenthaltungen: 2
Ö 4 Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift wurde einstimmig (9) gebilligt.
Ö 5 Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Der Bürgermeister berichtet über die folgenden Termine:
28.01.2020 – Bauberatung der Poststraße
28.01.2020 - Tagung Vorstand
29.01.2020 – es hat ein Vereinsdialog der Vereine aus der Gemeinde stattgefunden, hieraus resultiert der Veranstaltungskalender auf der Homepage
04.02.2020 – weitere Bauberatung zur Poststraße
05.02.2020 – Beratung in der Kita (Thema: Bei welchen Unfällen in der Kita muss der Rettungsdienst alarmiert werden)
07.02.2020 – Abstimmung mit Firma Volkmann zum Abriss des alten Konsums in Neetzow (Start 12.03.2020)
27.02.2020 – Bauabnahme der Poststraße
Die Elternvertreter der Kita treffen sich mit dem BM um Ihre zukünftige Arbeit zu besprechen
04.03.2020 – Beratung mit Herrn Dr. Mantey zur Kreisstraße 62
- Die Versteigerung der alten Anlagen der LPG in Liepen ist erfolgt und der Abriss kann beginnen
- BM bespricht mit der Verkehrsgesellschaft in Anklam, dass die Kinder aus Neetzow die nach Anklam zur Schule gehen, ab dem neuen Schuljahr bei der Haltestelle beim Feuerwehrhaus einsteigen können, die Wendeschleife wird mit einer neuen Teerdecke versehen
- Abriss der Bushaltestelle an der B110 ist in Planung, es finden Gespräche mit den Grundstückseigentümern statt
- Firma UTS hat die Busschleife in Kagenow befestigt
- Es liefen Gespräche mit einem Jobcoach zur Zukunftsgestaltung der Angestellten der Gemeinde aus Liepen, BM klärt die Weiterentwicklung
- Kurze Vorstellung Gerichtsurteil, bei dem der Bürgermeister wegen ertrunkener Kinder verurteilt wurde (BM Klemens Olbrich von Neukirchen)
- Finanzielle Vorstellung – Finanzierung für Gemeinde in 2 Raten
- BM sehr zufrieden mit der Fertigstellung der Poststraße
- In der Gemeinde liegen keine größeren Sturmschäden vor
- Demnächst finden die jährlichen Baumkontrollen statt
- Der Fördermittelantrag fürs FFW-Auto ist eingereicht und wird vom Land geprüft, BM erwartet bis Mitte des Jahres, wenn dann soll das neue Auto für Liepen sein
- 18.03.2020 Abnahmetermin Gerätehaus in Neetzow
- Breitband: die Bauarbeiten bei Krien sind gestartet, BM berichtet über Mängel der polnischen Firma zur Absicherung der Straße bzw. des Straßenverkehrs, möchte dies an Frau Dinse vom Amt-Anklam Land weitergeben
- An der Hauptstraße in Neetzow werden die fehlenden Bäume ersetzt, Ersatzpflanzung erfolgt durch Firma Öko Kluge
- Frau Luchterhand (neue Kita Mitarbeiterin) hat Ihren Dienst in der Kita Neetzow gestartet, nach der Einarbeitungsphase spricht BM mit Ihr wegen der Weiterqualifizierung auf die Leiterstelle, die derzeitige Verteilung der Aufgaben der Leiterstelle ist unter den Kita Mitarbeitern gut aufgeteilt
- Diskussion über die Krankmeldung bzw. dessen Dauer der jeweiligen Krankschreibung (2-3 Wochen von Frau Duffe, für die Personalplanung sehr schwierig, es wird überlegt ob die Gemeinde mit Ihr ein Krankengespräch führt, vorab erhält Sie aber von den Elternvertretern Blumengrüße)
- Frau Littmann informiert, dass die Kita einen Kummerkasten erhält
- Strauchschnitt ist durch den GM Arbeiter rechtzeitig erfolgt
- BM liegt Bauantrag für Konsum in Liepen vor, es sollen 5 Ferienwohnungen entstehen
- BM hatte Termin mit Herrn Mantey (CDU) da der Antrag zur Erneuerung des Gehweges zum Gemeindezentrum erneut abgelehnt wurde
- Es fand eine Besprechung zum Abriss der alten Gebäude beim Schloss statt, die aktuellen Eigentümer kümmern sich leider nicht, BM erhofft sich Klärung bis Juni
Frau Marsch wünscht sich die Teilnahme der Gemeindevertretung an öffentlichen Terminen, bisher wird dies hauptsächlich durch den BM war genommen
Ö 7 Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen
Herr Brandl: Frage zu den Defibrillatoren in Neetzow und Liepen
BM: der in Neetzow ist bereits vorhanden, Liepen folgt demnächst
Herr Brandl: in Priemen liegen Schäden vor und es liegen ungenutzte Steine in der Dorfmitte
BM: klärt den Sachverhalt mit den Schäden in Priemen und die Steine könnten lt. BM auf den Gemeindehof in Neetzow gebracht werden und eventuell an die Bürger verkauft werden
Herr Haack: informiert über die Renovierung des FFW-Hauses in Steinmocker, 2 Fenster sind noch defekt, GM –Arbeiter soll dies prüfen und eventuell reparieren, dieser sollte auch wenn möglich das Gebäude streichen
Des Weiteren erkundigt er sich nach dem Stand der Windparkerweiterung, BM erwartet dazu noch keine Baumaßnahmen in 2020
Herr Haack wird weiterhin die Gutscheine für Neugeborene verteilen, er fordert sich die aktuelle Liste der Neugeborenen vom Amt Anklam-Land an
Frau Marsch: sie hat Kontakt zum Wasser – und Bodenverband, Herr Gladrow übernimmt aber weiterhin die Klärung zu diesem Sachverhallt
Sie merkt an, dass die Gemeinde sich dringend wegen der Baumaßnahmen durch Breitband absichern muss und erfragt zudem die Aufteilung von Spenden, BM erläutert die Verfahrensweise
Sie gibt den Hinweis, dass die Produkte in den Geschenketüten für Geburtstage länger haltbar sein müssen, BM spricht dazu mit Herrn Wollert vom Gutshof
Herr Breitsprecher: erfragt den Stand der Bauplanung für die Dorfstraße in Preetzen, BM berichtet das der Fördermittelantrag fehlt, Fertigstellung ist aber in 2020
Herr Breitsprecher wird sich mit dem Gutshof (Herrn Wollert) in Verbindung setzen zwecks des bestehenden Spielplatzes, er wünscht weitere Spielgeräte und eine Sitzmöglichkeit für die Eltern.
Ö 8 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020/2021 der Gemeinde Neetzow-Liepen
Sachverhalt:
Laut § 45 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Bürgermeister und die Gemeindevertretung beschließen, dass die Ausgaben für die Feuerwehr (Feuerwehrauto HLF aus der Haushaltsplanung raus genommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der nach vorausgegangener Beratung mit dem Bürgermeister und dem
Haupausschuss fortgeschriebene Haushaltsplan wird anerkannt.
Es wird folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021 erlassen:
Haushaltssatzung der Gemeinde Neetzow-Liepen |
|
|
| ||||||
für die Haushaltsjahre 2020/2021 |
|
|
|
| |||||
|
|
|
|
|
|
| |||
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird | |||||||||
nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.03.2020 |
| ||||||||
und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald | |||||||||
als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: | |||||||||
|
|
|
|
|
|
| |||
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt |
|
|
|
| |||||
|
|
|
|
|
|
| |||
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020/2021 wird |
|
|
| ||||||
|
|
|
|
| 2020 | 2021 | |||
1. im Ergebnishaushalt auf |
|
|
|
|
| ||||
einen Gesamtbetrag der Erträge von |
| 1.857.400 € | 2.107.400 € | ||||||
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.368.800 € | 1.968.800 € | |||||||
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -511.400 € | 138.600 € | |||||||
|
|
|
|
|
|
| |||
2. im Finanzhaushalt |
|
|
|
|
| ||||
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
|
| 1.760.900 € | 2.010.900 € | |||||
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1) |
|
| 2.294.200 € | 1.920.600 € | |||||
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und | -533.300 € | 90.300 € | |||||||
|
|
|
|
|
|
| |||
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitiontätigkeit von |
| 1.057.500 € | 391.500 € | ||||||
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
| 1.213.600 € | 1.467.500 € | ||||||
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -156.100 € | -1.076.000 € | ||||||||
|
|
|
|
|
|
| |||
festgesetzt. 1) Einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen |
|
|
|
|
|
| |||
|
|
|
|
|
|
| |||
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
| ||||||||
|
|
|
|
|
|
| |||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen | |||||||||
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf |
| 156.100 € | 1.076.000 € | ||||||
|
|
|
|
|
|
| |||
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen |
|
|
|
| |||||
|
|
|
|
|
|
| |||
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | ||||||||
|
|
|
|
|
|
| |||
§ 4 Kassenkredite |
|
|
| ||||||
|
|
|
|
|
|
| |||
Der Höchstbetrag der Kassenkredit wird festgesetzt | |||||||||
auf |
|
|
|
| 4.644.800 € | 3.964.800 € | |||
|
|
|
|
|
|
| |||
§ 5 Hebesätze |
|
|
|
|
| ||||
|
|
|
|
|
|
| |||
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: |
| ||||||||
|
|
|
|
|
|
| |||
1. Grundsteuer |
|
|
|
|
| ||||
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen |
|
|
| ||||||
(Grundsteuer A) auf |
|
|
| 400. v.H. | 400 v.H. | ||||
b) für die Grundstücke |
|
|
|
|
| ||||
(Grundsteuer B) auf |
|
|
| 427 v.H. | 427 v.H. | ||||
2. Gewerbesteuer auf |
|
|
| 380 v.H. | 380 v.H. | ||||
|
|
|
|
|
|
| |||
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt |
| ||||||||
7,5000 Vollzeitäquivalente (VzÄ). |
|
|
|
| |||||
|
|
|
|
|
|
| |||
Nachrichtliche Angaben |
|
|
|
|
| ||||
|
|
|
|
|
|
| |||
1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -2.681.900 € -2.543.300 € | |||||||||
|
|
|
|
|
|
| |||
2. Zum Finanzhaushalt Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -2.540.000 € -2.449.700 € | |||||||||
3. Zum Eigenkapital |
|
| |||||||
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des |
| 244.200 € 382.800 € | |||||||
Beschluss: NL/2020/025
Der Haushaltsplan wird nach vorausgegangener Beratung mit den festgelegten
Änderungen laut Protokoll anerkannt.
Es wird folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021 erlassen:
Haushaltssatzung der Gemeinde Neetzow-Liepen |
|
|
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
für die Haushaltsjahre 2020/2021 |
|
|
|
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.03.2020 |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
|
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: keine
Stimmenthaltung(en): 1
Ö 9 Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept
Sachverhalt:
Nach § 43 Absatz (7) ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Im Haushaltssicherungskonzept sollen die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).
Nach § 43 Absatz (8) wird das Haushaltssicherungskonzept durch die Gemeindevertretung beschlossen und ist jährlich fortzuschreiben.
Die Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung zu beschließen. Negative Abweichungen liegen insbesondere dann vor, wenn beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig umgesetzt wurden, durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben oder sich der Konsolidierungszeitraum verlängert.
Beschluss: NL/2020/026
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen beschließt das als Anhang beigefügte Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2020/2021.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: keine
Stimmenthaltung(en): keine
Ö 10 Breitbandausbau Projektgebiet VG22_12 FT Süd - Zustimmung zur Wegenutzung
Sachverhalt:
Die Landwerke M-V GmbH beabsichtigt Baumaßnahmen -Breitbandausbau mit Glasfaser entlang von öffentlichen Verkehrswegen- nach den beiliegenden Plänen auszuführen.
Die DEN GmbH plant diese Baumaßnahmen im Auftrag der Landwerke M-V GmbH.
Der Maßnahmenträger bittet, den geplanten Baumaßnahmen zu zustimmen und der Landwerke GmbH die Genehmigung zu erteilen.
Die Baudurchführung ist ab September 2019 geplant.
Die ausführende Firma ist die Mar-Bud.
Bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann, benötigt entsprechend § 68 Abs. 3 TKG der Nutzungsberechtigte (Landwerke M-V GmbH) für die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationslinien die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast.
In der Vergangenheit hat die Gemeindevertretung die Trasse nach Preetzen bereits genehmigt. Da die Straße aber über Privatland führt, kann sie so nicht gebaut werden.
Der Anschluss der Ortschaft Preetzen muss nunmehr von Liepen aus erfolgen.
Für diese neue Trasse wird die erneute Zustimmung benötigt.
Beschluss: NL/2020/022
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen stimmt den vorliegenden Änderungen seitens der Landwerke M-V GmbH beabsichtigten Baumaßnahmen nach vorliegenden Plänen vollumfänglich zu.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: keine
Stimmenthaltung(en): 1
Der Bürgermeister wünscht sich für zukünftige Beschlüsse für den Breitbandausbau ein besseres Kartenmaterial damit die Gemeindevertretung einen besseren bzw. auch schnelleren Überblick zum Breitbandausbau erhält. Zudem sollen die Auflagen der Genehmigung des Landkreises 1 zu 1 übernommen werden.
Ö 11 Breitbandausbau Projektgebiet VG22_12 FT Süd - Zustimmung zur Wegenutzung
Sachverhalt:
Die Landwerke M-V GmbH beabsichtigt Baumaßnahmen -Breitbandausbau mit Glasfaser entlang von öffentlichen Verkehrswegen- nach den beiliegenden Plänen auszuführen.
Die DEN GmbH plant diese Baumaßnahmen im Auftrag der Landwerke M-V GmbH.
Der Maßnahmenträger bittet, den geplanten Baumaßnahmen zu zustimmen und der Landwerke GmbH die Genehmigung zu erteilen.
Die Baudurchführung ist ab September 2019 geplant.
Die ausführende Firma ist die Mar-Bud.
Bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann, benötigt entsprechend § 68 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) der Nutzungsberechtigte (Landwerke M-V GmbH) für die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationslinien die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast.
Die Baulast der ehemalige Kreisstraße 62 von Neetzow über Kagenow und Priemen nach Liepen ging zum 01.01.2020 auf die Gemeinde Neetzow-Liepen über.
Daher ist für den Breitbandausbau die Zustimmung nach § 68 TKG seitens der Gemeinde erforderlich.
Der Inhalt der anhängigen Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald wird übernommen und um den folgenden Punkt erweitert:
Den amtsangehörigen Gemeinden wird das Recht eingeräumt, im Rahmen allgemeiner baulicher Maßnahmen als auch Straßenbaumaßnahmen die Telekommunikationsleitung der Landwerke M-V GmbH zu überbauen.
Beschluss: NL/2020/023
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen stimmt der Wegenutzung der Landwerke M-V GmbH, im Rahmen der vorliegenden Stellungnahme, bzgl. der beabsichtigten Baumaßnahmen, nach vorliegenden Plänen zu.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: keine
Stimmenthaltung(en): 1
Ö 12 Wanderweg vom Liepener Kanal entlang des Talrandes des Peenetals bis nach Priemen
Sachverhalt:
Der geplante Wanderweg vom Liepener Kanal entlang des Talrandes des Peenetals bis nach Priemen ist für die öffentliche Nutzung als Wanderweg vorgesehen. Gemäß § 16 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) sind die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für die sonstigen öffentlichen Straßen.
Das Vorhaben ordnet sich ein in das Konzept „Naturparkweg MV“, das vorsieht, alle Naturparke unseres Bundeslandes mit Wanderwegen zu verbinden; von der Schaalseeregion an der westlichen Landesgrenze bis zum Naturpark Am Stettiner Haff und weiter nach Polen.
Nach Fertigstellung des kompletten Naturparkweges in MV wird dieser die Naturtourismusregionen des Landes miteinander verbinden und damit eine neue Etappe in der touristischen Entwicklung auch in der Peeneregion einleiten. In der Peeneregion wird er ermöglichen, den bereits gut entwickelten Wassertourismus landseitig fortzuentwickeln und damit das touristische Angebot sowohl quantitativ als auch qualitativ zu erweitern, bei gleichzeitiger Verbesserung der Möglichkeiten zur Besucherlenkung und zur Umweltbildung.
Aus diesem Grund unterstützt der Naturpark Flusslandschaft Peenetal das Vorhaben, indem er mit Hilfe von Fördermitteln die Finanzierung der Errichtung der Kuststoffbohlenwege bei Liepen (ca. 550 m) und bei Piemen (ca. 300 m) übernimmt; ebenso alle anfallenden Kosten für Reparaturen und Wartung während des Zweckbindungszeitraums (5 Jahre).
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt für die Gemeindevertretung.
Beschluss: NL/2020/024
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen beschließt den geplanten Wanderweg vom Liepener Kanal entlang des Talrandes des Peenetals bis nach Priemen als öffentlichen Weg zu widmen und in die Bau- und Unterhaltungslast der Gemeinde zu übernehmen.
Die Gemeinde Neetzow-Liepen beauftragt das Amt Anklam-Land, die Widmung gemäß § 7 Absatz 2 StrWG M-V öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: keine
Stimmenthaltung(en): keine
Ö 13 Verwendung Gemeindewappen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen beschließt, das zukünftig alle offiziellen Dokumente mit dem Gemeindewappen zu versehen sind.
Dazu wird die entsprechende Beschlussvorlage gewünscht.