Gremium: | Gemeindevertretung Neetzow-Liepen | |
Datum: | Mo, 02.12.2019 | |
Zeit: | 18:00 | |
Raum: | Gemeindezentrum Liepen | |
Ort: | Gemeindezentrum Liepen, Dorfstraße 34 | |
Anlass: | ordentliche Sitzung | |
Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Ö 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister begrüßte alle Anwesenden und eröffnete die Sitzung. Einladungen und Bekanntmachungen erfolgten fristgemäß. Es sind alle GV anwesend, somit ist die Gemeindevertretung beschlussfähig.
Ö 2 Bestellung des Schriftführers
Zur Schriftfrührerin wurde Frau Berndt vom Amt Ankam-Land bestellt.
Ö 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Im nichtöffentlichen Teil wird ein Punkt zusätzlich aufgenommen – Leistungsvergabe Buswendeschleife Neetzow -.
Die Tagesordnung wurde mit diesem Zusatzpunkt einstimmig beschlossen.
Ö 4 Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
Der öffentliche Teil der Niederschrift der letzten GV-Sitzung wurde einstimmig bestätigt.
Ö 5 Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
-am 25.11. fand ein Termin mit Herrn Räsch, Straßenmeisterei – Erneuerung Straßenentwässerung in Liepen Richtung Budahn - statt
-Vorpommersche Dorfstraße – Jahreshauptversammlung fand am 28.10. statt, hier wurde ein neuer Vorstand gewählt – Vorsitzender – Falk, Marcel,(BM Stolpe an der Peene) Stellvertreter: - Dinse, Jutta,(AV Züssow) Kassenwart: - Kracht, Christel, (Einwohnerin Gem. Neetzow-Liepen) Beisitzer – Falk, Matthias,(BM Neetzow-Liepen) Herr Hornburg (BM Groß Polzin)
- Übertragung KS 62 – hier soll es noch vor Weihnachten ein Termin mit Herrn Hagedorn, Kreisverwaltung V-G geben,
Winterdienst bleibt beim LK bis alles geregelt ist
-Abriß Konsum-Neetzow – Angebot liegt vor , hier muss noch die Inneneinrichtung entsorgt werden, dann kann Jan. – Feb. 2020 der Abriss erfolgen, dann Zähler der e.dis abmelden
-es ist möglich wieder über Bundesfreiwilligendienst Bürger einzustellen, wer hier nochJemanden weis, bitte beim BM melden (ü.28 Jahre)
-Stromkasten ehemals Ebert, Liepen wird umgesetzt
-Streumaterial für Winterdienst wird geliefert, S. Thom organisiert
-2. BA Poststraße in Liepen über Bodenordnungsverfahren beginnt am 03.12. , Herr Will – Fa. Kutiwa wird einen kompletten Bauablaufplan erstellen
-27.11. Gerichtsverhandlung Schildberg-Schroth – Oberverwaltungsgericht, danach –Vor-Ort-Termin in Preetzen stattgefunden, Ergebnis wird zugeschickt
-Straßenlampen bei B. Möller in Auftrag gegeben – 1 x bei Zeisler, 1 x Hanschke und Diwischek, 1 x bei Löhning, 1 x bei Berger
-18.11. fand 1. Beratung AG Windpark statt
-für Bohlenweg Priemen Eigentümerzusagen eingeholt, so kann das Förderprojekt weitergeführt werden
-28.11. Zusammenkunft FFW – Wehrführung
-Auswertung Stand der Bauarbeiten FFW Neetzow
-Antrag für Fördermittel FFW Steinmocker wurde gestellt (für nächstes HHJ)
.-vom RA Hannak und Weigel hat es Antwort auf das Versäumnis des Bauamtes (fehlende Planungskosten für Minigolfanlage) gegeben,.Es kann hier keiner zur Verantwortung gezogen werden. Die Gemeinde hätte mit aufpassen müssen, dass diese Kosten eingeplant werden. Hierfür wäre der ehemalige BM verantwortlich. Die Gemeinde hätte hier eine Kontrollpflicht gehabt.
Ö 8 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017
Sachverhalt:
Hierzu machte Frau Dr. Butzke Ausführungen.
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die
Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungs-
prüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Neetzow-Liepen zum
31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des
Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Anklam- Land liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.
Die Bilanzsumme beträgt 6.252.335,31 €
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2017 beträgt - 227.649,62 €
Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen - 214.811,88 €
Die Finanzrechnung weist für 2017 einen Saldo der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von
aus - 326.074,78 €
Der Haushaltsausgleich wird weder in der Ergebnisrechnung noch in der Finanzrechnung erreicht.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 24.09.2019 zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 24.09.2019 fest.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: - Stimmenthaltung(en): -
Ö 9 Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2017
Sachverhalt:
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die
Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017. i. d. F. vom 24.09.2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 zu empfehlen.
Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt als Anlage bei.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen:- Stimmenthaltung(en): -
Ö 10 Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung
Der Bürgermeister beendete den öffentlichen Teil der Sitzung.