Gremium: | Gemeindevertretung Neetzow-Liepen | |
Datum: | Mo, 06.05.2024 | |
Zeit: | 18:30 Uhr - 20:30 Uhr | |
Raum: | Gemeindehaus Liepen | |
Ort: | Gemeindehaus Liepen, Dorfstraße 34 | |
Anlass: | ordentliche Sitzung | |
Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Ö 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Herr Falk eröffnet die GV-Sitzung, begrüßt alle anwesenden Gemeindevertreter, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind alle 9 Gemeindevertreter anwesend.
Außerdem werden vom Amt Anklam-Land Frau Dr. Butzke, Frau Draht sowie die beiden Gäste begrüßt.
Herr Gladrow lädt im Anschluss an die GV-Sitzung zum gemütlichen Beisammensein ein. Er wird in der neuen Legislaturperiode nicht mehr zur Wahl antreten.
Ö 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Vorsitzende beantragt folgende Änderungen der Tagesordnung:
Ö 4 Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
Folgende Änderung muss im Protokoll der letzten GV Sitzung vorgenommen werden:
Seite 4
Desweiteren informiert der BM, dass die Baumallee am Schloßpark unter Denkmalschutz steht, daher gibt es keine Förderung mit den geplanten Fördermitteln Schwierigkeiten.
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 25.03.2024 wird mit 8 Stimmen dafür und 1 Stimmenthaltung gebilligt
Ö 5 Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Der Vorsitzende berichtet:
In der letzten GV Sitzung wurden 2 Personalangelegenheiten Kita bewilligt, weiterhin wurde die Leistungsvergabe – Sanierung der westlichen Zufahrt Neubaublock Liepen durch die GV bewilligt
25.03.2024 GV-Sitzung
28.03.2024 Osterfeuer in Liepen
30.03.2024 Osterfeuer in Steinmocker
29.03. – 01.04.2024 Osterfeiertage
09.04.2024 Abstimmungstermin zur Mangelbeseitigung Weg Nr. 4 Priemen-Kagenow
15.04.2024 Wahlausschusssitzunge Amt Anklam-Land (Zulassung Kandidaten)
16.04.2024 Entgeltverhandlungen Kita mit dem LK V-G
16.04.2024 Vororttermin mit dem StaLu MV – BOV Liepen, Weg 4 Liepen-Priemen
16.04.2024 Bürgermeisterinfo in Butzow
19.04.2024 Vororttermin/Begehung Schloss Allee mit dem Denkmalschutz
20.04./27.04./04.05.2024 3. Radballturniere in Neetzow (1 x Herren OL +Viertelfinale und Halbfinale Deutsche Meisterschaft U 13)
22.04.2024 Vorbereitungskomitee zum Gemeindefest
26.04.2024 Einsatz Freiwillige Feuerwehr – Fahrzeugbrand in Preetzen
04.05.2024 Besuchen Innenminister C. Pegel – Übergabe Fördermittelzusage / Sanierung Turnhalle
06.05.2024 GV-Sitzung
Weitere Informationen zur Begehung der Schloss Allee, die Bäume beginnen nicht im Denkmalschutz aber enden dort daher gibt es keine Fördermittel aus dem Alleefond, eventuell aus dem Denkmalfond die Gemeinde geht nun weitere Schritte über das Ministerium von Herrn Backhaus, in der Hoffnung noch einen kleinen Teil an Fördermitteln zu erhalten, der Vorgang ist bei Frau Thom im Amt in Bearbeitung
Im Amtsausschuss wird eine Beschlussvorlage zur App „Mein Ort“ vorgelegt, der Vorsitzende wird mit Ja stimmen, ein Vorstellungstermin wird mit der neuen GV besprochen
LF 10 Kosten 436.016 € + Ausstattung, Gelder sind im Haushalt geplant, die Gemeinde hat den Zuschlag erhalten und das Land hat den Auftrag an Magerius erteilt
Der Zaun sowie die Parkplätze am Gemeindezentrum sind fertig gestellt
Am 14.05.2024 Bauanlaufberatung Straße Kagenow – Priemen, Firma Strabag saniert die Straße
Ab 15.06.2024 beginnt der Bau der Straße von Liepen nach Priemen, die Ausschreibungen laufen
Die Verkehrsschilder in Padderow stehen mit den Lieferungen für den Windpark in Zusammenhang, die Teile für die Windräder werden nur nachts angeliefert
Ö 6 Einwohnerfragestunde
Frau Klein
Sie fragt, ob für den geplanten Solarpark in Klein Below der Brandschutz abgesichert wäre?
Der Vorsitzende antwortet ihr, dass heute auf der Tagesordnung der entsprechende Aufstellungsbeschluss durch die GV beraten wird. Ein Antrag zur Umnutzung liegt beim Landkreis vor. Klein Below hat aktuell keine auszureichende Löschwasserversorgung. Mit dem Bau des Solarparkes wird eine Zisterne gebaut.
Ö 7 Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen
Herr Gladrow
Er bemängelt, dass die Reste vom Osterfeuer immer noch nicht entsorgt wurden. Dies sollte schnellstmöglich passieren. Herr Breitsprecher antwortet ihm, dass dies bereits in Planung sei und es bald alles weg geholt wird.
Herr Brandl
Er fragt ob es richtig ist, dass Grundstücke auf denen sich der Wanderweg befindet verkauft werden soll?
Der Vorsitzende hat dazu bereits eine Prüfung im Amt veranlasst. Laut jetzigen Informationen wurde ohne Kenntnis der Gemeinde das Vorkaufsrecht abgelehnt. Der Vorgang ist zur Bearbeitung im Amt.
Frau Marsch
Wann wird der Spielplatz in Neetzow eröffnet?
BM: Es sollte erst noch der Rasen anwachsen. Wahrscheinlich erfolgt die Freigabe nun aber am 27.05.2024.
Ö 8 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 der Gemeinde Neetzow-Liepen
Sachverhalt:
Laut § 45 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
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Es wurden folgende Maßnahmen zusätzlich bei den Investitionen aufgenommen:
1. Einbau Abbiegeassistent und Rückfahrkamera für die vorhandenen FF- Fahrzeuge,
5.000 € Auszahlung, 3.000 € Fördermittel
2. Pflanzen von Bäumen an der Straße Kagenow – Neetzow, 34.000 € Auszahlung
= Finanzierung durch den Landkreis
3. Flächentausch Straße Kagenow – Neetzow, 30.000 € Auszahlung
- Finanzierung durch den Landkreis
4. Planungskosten Straße Kagenow – Neetzow 12.000 €, Finanzierung durch Landkreis
5. Kauf, Zerlegung und Zuordnung von Staßenflächen 6.000 €
Beschlussvorschlag:
Der nach vorausgegangener Beratung mit dem Bürgermeister und dem
Haupausschuss fortgeschriebene Haushaltsplan wird anerkannt.
Es wird folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 erlassen:
Haushaltssatzung der Gemeinde Neetzow-Liepen |
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für die Haushaltsjahre 2024/2025 |
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Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird | |||||||||
nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.05.2024 |
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und mit Genehmigung des Landrates de.s Landkreises Vorpommern-Greifswald | |||||||||
als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: | |||||||||
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§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt |
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Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird |
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| 2024 | 2025 | |||
1. im Ergebnishaushalt auf |
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
| 3.653.300 € | 2.669.900 € | ||||||
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.359.300 € | 3.126.900 € | |||||||
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 294.000 € | -457.000 € | |||||||
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2. im Finanzhaushalt |
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a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen |
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| 3.517.100 € | 2.533.700 € | |||||
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1) |
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| 3.230.000 € | 2.997.100 € | |||||
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und | 287.100 € | -463.400 € | |||||||
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b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
| 2.549.100 € | 97.200 € | ||||||
lt. Beschluss |
| 2.928.100 € |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
| 4.323.800 € | 45.000 € | ||||||
lt. Beschluss |
| 4.410.800 € |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -1.774.700 € | 52.200 € | ||||||||
lt. Beschluss -1.482.700 € |
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festgesetzt. 1) Einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen |
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§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
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Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen | |||||||||
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf |
| 1.802.300 € | 0 € | ||||||
lt. Beschluss |
| 1.510.300 € |
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§ 3 Verpflichtungsermächtigungen |
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Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | ||||||||
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§ 4 Kassenkredite |
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Der Höchstbetrag der Kassenkredit wird festgesetzt | |||||||||
auf |
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| 5.756.200 € | 1.817.200 € | |||
lt. Beschluss |
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| 5.796.500 € |
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§ 5 Hebesätze |
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Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: |
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1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen |
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(Grundsteuer A) auf |
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| 400. v.H. | 400 v. H. | ||||
b) für die Grundstücke |
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(Grundsteuer B) auf |
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| 435 v.H. | 435 v.H. | ||||
2. Gewerbesteuer auf |
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| 386 v.H. | 386 v.H. | ||||
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Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt |
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2024 und 2025 9,4103 Vollzeitäquivalente (VzÄ). |
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Nachrichtliche Angaben |
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1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -1.255.100 € -1.712.100 € | |||||||||
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2. Zum Finanzhaushalt Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -1.352.100 € -1.815.500 € | |||||||||
3. Zum Eigenkapital |
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des |
| 1.086.200 € 629.200 € | |||||||
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 9 Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Neetzow-Liepen
Sachverhalt:
Zum 01.01.2024 ist eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) in Kraft getreten. Somit sind alle Beschlüsse, die auf Grundlage der alten FwEntschVO M-V beschlossen wurden, anzupassen.
Laut § 2 Abs. 1 Nr. 5 FwEntschVO M-V darf der monatliche Höchstsatz von 250,00 € für den Gemeindewehrführer nicht überschritten werden. Bei der Höhe der Entschädigung sollen gemäß § 4 Abs. 2 FwEntschVO M-V verschiedene Kriterien, wie z. B. Gebietsgröße, Einwohnerzahlen, Art und Größe der Feuerwehr, berücksichtigt werden. Von seitens des Ordnungsamtes wurde anhand dieser Kriterien eine Bemessungstabelle erarbeitet und die Entschädigungssätze ermittelt. Die Bemessungstabelle liegt in der Amtsverwaltung zur Einsichtnahme vor.
Laut § 2 Abs. 2 FwEntschVO M-V darf dem stellv. Gemeindewehrführer eine Aufwandsentschädigung bis zur Hälfte der Entschädigung des Gemeindewehrführers gezahlt werden.
Gemäß § 5 FwEntschVO M-V können Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden. Hier wurden insbesondere die Jugendwarte mit Höchstsatz 125,00 € und Gerätewarte nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDv – ausgebildet an der Landesfeuerwehrschule) mit Höchstsatz 100,00 € aufgeführt. Für die Stellvertretungen gilt ebenfalls § 2 Abs. 2 FwEntschVO M-V. Auch diese Entschädigungen sollen nach den Kriterien des § 4 Abs. 2 FwEntschVO bemessen werden und es wurde für die Gerätewarte nach FwDv eine Bemessungstabelle erarbeitet. Da die Nachwuchsförderung höchste Priorität hat, wird der monatliche Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für die Jugendwarte als angemessen angesehen.
Folgende monatlichen Entschädigungssätze werden empfohlen:
Funktion | Neuer Betrag | Bisher gezahlter Betrag |
Gemeindewehrführer | 230,00 € | 170,00 € |
Stellv. Gemeindewehrführer | 115,00 € | 85,00 € |
Löschgruppenführer | 75,00 € | 50,00 € |
Gerätewart nach FwDv | 85,00 € | 30,00 € |
Gerätewart | 50,00 € | 30,00 € |
Fahrzeugwart | 50,00 € | 30,00 € |
Die Vorlage wurde in der GV Sitzung am 25.03.2024 zurück gestellt. Die offenen Fragen konnten in der Zwischenzeit durch den Vorsitzenden geklärt werden:
Hintergrund für die Anpassung der Entschädigungsordnung ist, dass einige Gemeinden die Entschädigungen erhöhen wollten aber die gesetzliche Grundlage dafür fehlte. Die neu vorgeschlagenen Entschädigungssätze müssen nicht eingeführt werden.
Die Regelung rückwirkend zum 01.01.2024 betrifft immer das Haushaltsjahr.
Die GV beraten sich und einigen sich darauf die Entschädigungssätze wie unten aufgeführt zu ändern:
Beschlussvorschlag:
Gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) vom 11. Dezember 2023 beschließt die Gemeinde Neetzow-Liepen folgende monatliche Entschädigungssätze:
Gemeindewehrführer: __190,00__ €
Stellv. Gemeindewehrführer: __95,00___ €
Löschgruppenführer: __75,00___ €
Gerätewart nach FwDV: __85,00___ €
Gerätewart: ___50,00__ €
Fahrzeugwart: ___50,00__ €
Die Aufwandsentschädigungen werden rückwirkend zum 01.01.2024 gezahlt.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 10 Aufstellungsbeschluss zum vB-Plan Nr. 1 "Solarstrom Klein Below" für großflächige Photovoltaikanlagen auf Landwirtschaftsflächen in der Gemeinde Neetzow-Liepen und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 & 4 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Es besteht das Interesse eines Vorhabenträgers, bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gebiet der Gemeinde Neetzow-Liepen mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu überplanen, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikfreiflächenanlage in der Ausführung einer Agri-PV-Anlage zu erlangen.
Die „Vorgaben“ für die Bauleitplanungen auf dem Gebiet der Gemeinde sind im gültigen Landesraumentwicklungsprogramm (Landesverordnung über das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP-LVO M-V)) vom 27.05.2016 (GVOBl. M-V 2016, 332) und im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (Landesverordnung über das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (RREP VP-LVO M-V) vom 19.08.2010 (GVOBl. Nr. 16/2011, 453) als Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung verankert und durch die Gemeinden zu berücksichtigen.
Danach sind großflächige Photovoltaikanlagen bisher nur auf einer ganz bestimmten Flächenkulisse, z.B. im 110 m (bzw. 200 m nach BauGB) Korridor an Autobahnen und an Bahntrassen oder auf Konversionsflächen, zulässig.
Das beabsichtigte Planungsvorhaben zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (gesamter Geltungsbereich ca. 24 ha) für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikfreiflächenanlage in der Gemeinde Neetzow-Liepen entspricht den aktuell geltenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung gemäß dem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V) und dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (RREP VP-LVO MV), da durch die Ausführung als Agri-PV-Anlage weiterhin Landwirtschaft auf der Fläche betrieben wird.
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Frau Marsch verlässt den Raum und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Der Vorsitzende berichtet hierzu, dass in diesem Zusammenhang eine Zisterne in Klein-Below gebaut wird. Diese ist notwendig für den Brandschutz.
Da die Umsetzung des Vorhabens als Agri-PV-Anlage erfolgt, ist kein Zielabweichungsverfahren notwendig.
Der Gemeinde Neetzow-Liepen entstehen durch das Bauleitplanverfahren keinerlei Kosten. Sämtliche anfallenden Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen beschließt:
- Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Solarstrom Klein Below“ der Gemeinde Neetzow-Liepen gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaikfreiflächenanlage auf Landwirtschaftsflächen im Außenbereich der Gemarkung Klein Below.
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan gelten soll, ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Klein Below, Flur 1 die Flurstücke 15, 16 (tlw.), 17, 18 (tlw.), 19, 20 (tlw.), 21, 22, 23, 24 (tlw.), 27 (tlw.) und 28 (tlw.). Die Flächengröße beträgt ca. 24 ha.
Ziel und Zweck der Planung sind:
- Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“
- Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Solarstrom Klein Below“ der Gemeinde Neetzow-Liepen ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Gemeindevertretung beschließt, dass die frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB durchzuführen ist, sobald ein dem Planungsziel entsprechender Vorentwurf erarbeitet wurde, der die Zustimmung der Gemeinde erhalten hat.
- Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Solarstrom Klein Below“ mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Mitwirkungsverbot lt. § 24 KV M-V: 1 (Frau Marsch)
Ö 11 Annahme Sachspende - Errichtung Bauzaun für den Spielplatz
Sachverhalt:
Aufgrund des § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung ab einem Wert von 1.000,00 € entscheidet die Gemeindevertretung.
Die Gemeinde muss jährlich einen Bericht erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Verwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Gemeinde Neetzow-Liepen hat für den Spielplatz der Kindertagesstätte „Die Glühwürmchen“ ein Spielschiff empfangen. Bei der Errichtung des Spielschiffes wurde ein Bauzaun zur Sicherung aufgestellt, dieses hat die Gemeinde Neetzow-Liepen als Sachspende von der Termühlen Stiftung Mensch und Natur gGmbH, Maltzien 28a, 18574 Garz erhalten. Die Kosten für die Aufstellung des Bauzaunes betragen 310,95 €. Es wurde um Ausstellung einer Spendenbescheinigung gebeten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen beschließt, die Sachspende der Termühlen Stiftung Mensch und Natur gGmbH, Maltzien 28a, 18574 Garz in Höhe von 310,95 € anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 12 überplanmäßige Aus-und Einzahlungen bei den Investitionen
Sachverhalt:
Die Sanierung der Straße von Kagenow nach Neetzow wurde lt. Aussagen des Bauamtes um 71.000 € teurer als geplant. Tatsächlich ist die Straße im Jahr 2023 um 146.309 € teurer geworden, 75.309 € mehr, als mit Beschluss vom 23.10.2023 veranschlagt. Die Fördermittel verändern sich nicht, so dass die Mehrkosten durch den Landkreis getragen werden müssen. Die Vereinbarung mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald sieht vor, das der Gemeinde für den Ausbau der ehemaligen Kreisstraße keine Kosten entstehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen beschließt Mehrauszahlungen bei der Sanierung der Straße von Kagenow nach Neetzow in Höhe von nunmehr 146.309 €. Gedeckt werden die Mehrauszahlungen durch Mehreinzahlungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 13 Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.