Gremium: | Gemeindevertretung Neetzow-Liepen | |
Datum: | Mo, 25.03.2024 | |
Zeit: | 18:30 Uhr - 20:35 Uhr | |
Raum: | Gemeindezentrum Neetzow | |
Ort: | Gemeindezentrum Neetzow, Am Schlosspark 3 | |
Anlass: | ordentliche Sitzung | |
Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Ö 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende Herr Falk eröffnet die GV-Sitzung, begrüßt alle anwesenden Gemeindevertreter und als Gäste Herrn Martin Marsch, Herrn Roland Marsch, Herrn Wobig und Herrn Bormann, sowie Frau Dr. Butzke und Frau Gutknecht vom Amt Anklam-Land. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest. Es sind 8 von 9 GV anwesend (beschlussfähig)
Ö 2 Bestellung des Schriftführers
Zur Schriftführerin wird Frau Gutknecht vom Amt Anklam-Land bestellt.
Ö 4 Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 28.11.2023 wird mit 5 Stimmen dafür und 3 Stimmenthaltungen gebilligt.
Für die Vorstellungen eines Wind- und eines Solarparks unterbricht der Vorsitzende die Sitzung.
Herr Roland Marsch zeigt eine Präsentation zur Erweiterung des Windpark Völschow Ost = WP Grenzkrug.
Angedacht ist, unter Beteiligung der drei Gemeinden Völschöw, Jarmen und Neetzow-Liepen, ein Gebiet für einen Bürgerwindpark mit einer Größe von ca. 160 ha mit 10 Anlagen auszuweisen. Der Nutzen für die Gemeinde besteht zum einen in der Gewerbesteuer und zum anderen in einer Beteiligung von 0,2 ct/kWh und 4% vom Umsatz. Planungskosten trägt der Vorhabenträger.
Herr Wobig merkt an, dass seit dem 14.01.2024 Kommunen eigenständig planen können.
Herr Martin Marsch plant eine Agri-Photovoltaik-Anlage in Klein Below. Sein Berater Herr Bormann zeigt eine Präsentation dazu.
Es ist geplant auf einer Fläche von 25 ha gleichzeitig Landwirtschaft und Photovoltaik zu betreiben. Etwa 85 % der Fläche bleiben Acker, daher eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Gemeinde hätte zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen und eine Beteiligung von 0,2 ct/kWh.
Es wird um die Erstellung eines B-Planes gebeten, erst dann konkrete Planung möglich. Brandschutzkonzept sollte Teil des B-Planes sein. Planungskosten trägt der Vorhabenträger.
Ö 5 Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Der BM informiert über wichtige Themen und Veranstaltungen:
18.12.23 Jahresausklang 2023 im Gutshof Liepen
Ruhiges Weihnachtsfest und einen guten Jahreswechsel ohne Vorkommnisse.
01.01.24 10-jähriges Bestehen der Gemeinde Neetzow-Liepen
12.01.24 Jahreshauptversammlung der FF Neetzow-Liepen
13.01.24 Tannenbaumverbrennen in Neetzow
18.01.24 Bürgermeisterinfo in Medow
19.01.24 Gespräch mit Herrn Woll (Kutiwa)/ Planungsstand aktueller Baumaßnahmen
20.01.24 Tannenbaumverbrennen in Liepen
23.01.24 Sitzung des Amtsausschusses in Spantekow
02.02.24 Neujahrsempfang Amtswehrführer mit Wehrführungen und Bürgermeister in Anklam
05.–16.02.24 Feuerwehrlehrgang TM Teil I in Neetzow
06.02.24 Elternvertreterversammlung Kita
12.02.24 Vorstandssitzung Vorpommersche Dorfstraße e.V.
16.02.24 Termingespräch zur Planung einer weiteren Photovoltaikanlage (Agri-Photovoltaik)
24./25.02.24 Feuerwehrlehrgang Funklehrgang in Neetzow
26.02.24 Bürgermeisterinfo in Boldekow
29.02.24 Sitzung des Amtsausschusses in Spantekow
04.03.24 Hauptausschusssitzung
06.03.24 Gesprächstermin Stand Windparkerweiterung
08.03.24 Frauentagsfeiern der VS-Ortsgruppen
11.03.24 Vorbereitungskommitee Gemeindefest
14.03.24 Schulverbandssitzung Spantekow
18.03.24 Vorstandssitzung STaLU/ Flurneuordnung
Desweiterin informiert der BM, dass die Baumallee am Schloßpark unter Denkmalschutz steht, daher gibt es mit den geplanten Fördermitteln Schwierigkeiten.
Ö 7 Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen
Sachverhalt:
Für den Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen soll eine 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen vorgenommen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und
erweiterte Abrundung umfasst die folgenden Flurstücke:
Änderungsbereich 1
Gemeinde Neetzow-Liepen
Gemarkung Liepen
Flur 5
Flurstücke 105/6 (tw.), 106 (tw.), 107 (tw.), 108/2 (tw.), 108/1 (tw.), 109/3 (tw.), 110 (tw.), 111/1 und 111/2
Flur 6
Flurstück 1
Größe 16.945 m²
Änderungsbereich 2
Gemeinde Neetzow-Liepen
Gemarkung Liepen
Flur 4
Flurstücke 25, 33/2, 34, 35 und 57 (alle teilweise)
Größe 11.070 m²
Änderungsbereich 3
Gemeinde Neetzow-Liepen
Gemarkung Liepen
Flur 1
Flurstücke 39/1, 39/3, 39/4 (tw.), 40 (tw.), 41, 50/1 (tw.), 50/2 (tw.), 89/5 (tw.), 89/6 und 89/9 (tw.)
Größe 17.395 m²
Das Gebiet der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen, bestehend aus drei Änderungsbereichen, ist insgesamt ca. 45.410 m² groß.
Für den Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen gibt es bereits eine gültige Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung aus dem Jahre 2001. Der Geltungsbereich der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung umfasst die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteils Liepen.
Die Gemeinde Neetzow-Liepen beabsichtigt für den Ortsteil Liepen die baurechtliche
Situation zu klären und die vorhandene Abrundungssatzung aus dem Jahr 2001 durch eine 1. Änderung anzupassen.
Ziel der Gemeinde ist es, für die Ortslage Liepen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
klarstellend die Grenzen der hier im Zusammenhang bebauten Ortslage festzulegen.
Gleichzeitig sollen Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage gemäß
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. BauGB einbezogen werden.
Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung von Bauland sowie Rechtssicherheit und Rechtsklarheit über den im Zusammenhang bebauten Bereich zu erhalten.
Dazu ist die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen vorzunehmen.
Durch die Gemeinde Neetzow-Liepen wurde am 19.05.2021 der Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung einer 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen gefasst.
Die folgenden Planungsziele sollen mit der Erarbeitung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen erreicht werden:
- Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in dem Ortsteil Liepen,
- Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung,
- Schaffung von Baurecht für zukünftige Wohngebäude einschließlich zugehöriger Neben-anlagen und
- Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.
Mit der Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte
Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-
Liepen wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung innerhalb des Ortsteils Liepen ge-sichert.
Die 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der die Beteiligung der Entwurfsunterlagen mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB ermöglicht und erfordert.
Bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage sind die Bestimmungen des § 24 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung M-V einzuhalten.
Beschluss: NL/2024/188
1.
Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen mit der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von November 2023 gebilligt.
Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.
Im Rahmen der Beteiligung kann Einsicht in die Entwurfsunterlagen mit der Begründung genommen werden.
2.
Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen von November 2023 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich liegt der Entwurf der 1. Änderung der Abrundungssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Anklam-Land zu jedermann Einsichtnahme aus.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Beteiligung zu benachrichtigen.
3.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB hat zu erfolgen.
4.
Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 8 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022
Sachverhalt:
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die
Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Neetzow-Liepen zum
31. Dezember 2022 gemäß § 3a KPG geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des
Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Anklam- Land liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.
Die Bilanzsumme beträgt 7.930.842,12 €
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2022 beträgt - 44.613,01 €
Das Jahresergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 153.780,57 €
Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Saldo der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich der Tilgung von
Investitionskrediten aus in Höhe von 35.505,54 €
Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjahren ist der Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt noch im Finanzhaushalt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 21.11.2023 zu empfehlen.
Frau Dr. Butzke macht Ausführungen zum Jahresabschluss 2022.
Torsten Brandl
Warum sind so viele Forderungen für Essengeld offen?
- überwiegend aus nicht gestellten Anträgen für Bildung und Teilhabe
- Caterer sammelt Essengeld nicht mehr ein
Dr. Angelika Littmann
Tabelle Seite 33 stimmt nicht.
- wird geändert
Beschluss: NL/2023/185
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 21.11.2023 fest.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 9 Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2022
Frau Dr. Littmann übernimmt für diesen TOP die Sitzungsleitung.
Sachverhalt:
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die
Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 21.11.2023 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.11.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 zu empfehlen.
Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt als Anlage bei.
Beschluss: NL/2023/186
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen entlastet den Bürgermeister, Herrn Matthias Falk, für das Haushaltsjahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 7
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Mitwirkungsverbot
§24 KV M-V: 1
Ö 10 Beschluss der Gemeindevertretung Neetzow-Liepen über den Entwurf und die Beteiligung des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen
Sachverhalt:
Für den Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen soll eine 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen vorgenommen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und
erweiterte Abrundung umfasst die folgenden Flurstücke:
Änderungsbereich 1
Gemeinde Neetzow-Liepen
Gemarkung Liepen
Flur 5
Flurstücke 105/6 (tw.), 106 (tw.), 107 (tw.), 108/2 (tw.), 108/1 (tw.), 109/3 (tw.), 110 (tw.), 111/1 und 111/2
Flur 6
Flurstück 1
Größe 16.945 m²
Änderungsbereich 2
Gemeinde Neetzow-Liepen
Gemarkung Liepen
Flur 4
Flurstücke 25, 33/2, 34, 35 und 57 (alle teilweise)
Größe 11.070 m²
Änderungsbereich 3
Gemeinde Neetzow-Liepen
Gemarkung Liepen
Flur 1
Flurstücke 39/1, 39/3, 39/4 (tw.), 40 (tw.), 41, 50/1 (tw.), 50/2 (tw.), 89/5 (tw.), 89/6 und 89/9 (tw.)
Größe 17.395 m²
Das Gebiet der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen, bestehend aus drei Änderungsbereichen, ist insgesamt ca. 45.410 m² groß.
Für den Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen gibt es bereits eine gültige Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung aus dem Jahre 2001. Der Geltungsbereich der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung umfasst die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteils Liepen.
Die Gemeinde Neetzow-Liepen beabsichtigt für den Ortsteil Liepen die baurechtliche
Situation zu klären und die vorhandene Abrundungssatzung aus dem Jahr 2001 durch eine 1. Änderung anzupassen.
Ziel der Gemeinde ist es, für die Ortslage Liepen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
klarstellend die Grenzen der hier im Zusammenhang bebauten Ortslage festzulegen.
Gleichzeitig sollen Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage gemäß
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. BauGB einbezogen werden.
Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung von Bauland sowie Rechtssicherheit und Rechtsklarheit über den im Zusammenhang bebauten Bereich zu erhalten.
Dazu ist die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen vorzunehmen.
Durch die Gemeinde Neetzow-Liepen wurde am 19.05.2021 der Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung einer 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen gefasst.
Die folgenden Planungsziele sollen mit der Erarbeitung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen erreicht werden:
- Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in dem Ortsteil Liepen,
- Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung,
- Schaffung von Baurecht für zukünftige Wohngebäude einschließlich zugehöriger Neben-anlagen und
- Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.
Mit der Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte
Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-
Liepen wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung innerhalb des Ortsteils Liepen ge-sichert.
Die 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden in entsprechender Anwendung zum vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der die Beteiligung der Entwurfsunterlagen mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB ermöglicht und erfordert.
Bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage sind die Bestimmungen des § 24 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung M-V einzuhalten.
Beschluss: NL/2024/188
1.
Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen mit der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von November 2023 gebilligt.
Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.
Im Rahmen der Beteiligung kann Einsicht in die Entwurfsunterlagen mit der Begründung genommen werden.
2.
Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen von November 2023 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich liegt der Entwurf der 1. Änderung der Abrundungssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Anklam-Land zu jedermann Einsichtnahme aus.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Beteiligung zu benachrichtigen.
3.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB hat zu erfolgen.
4.
Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 11 Beschluss der Gemeindevertretung Neetzow-Liepen über den Entwurf und die Beteiligung des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neetzow der Gemeinde Neetzow-Liepen
Sachverhalt:
Für den Ortsteil Neetzow der Gemeinde Neetzow-Liepen soll eine 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neetzow der Gemeinde Neetzow-Liepen vorgenommen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und
erweiterte Abrundung umfasst die folgenden Flurstücke:
Gemeinde Neetzow-Liepen
Gemarkung Neetzow
Änderungsbereich 1
Flur 4
Flurstücke 26/4, 26/3, 54/6 und 69/2 (alle teilweise)
Größe 2.055 m²
Änderungsbereich 2
Flur 4
Flurstücke 71 (tw.), 72 (tw.), 73/1 (tw.), 73/3, 74/3 und 74/4 (tw.)
Größe 7.360 m²
Änderungsbereich 3
Flur 4
Flurstück 115/4 (tw.)
Größe 3.520 m²
Änderungsbereich 4
Flur 3
Flurstücke 134/1 (tw.), 134/6 (tw.), 136/20 (tw.), 136/36 (tw.), 136/60, 136/61, 136/62,
136/64, 136/65 (tw.), 136/66 (tw.), 136/67 (tw.), 137/2 (tw.) und 160 (tw.)
Größe 10.285 m²
Änderungsbereich 5
Flur 3
Flurstück 8/1 (tw.)
Größe 2.925 m²
Das Gebiet der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neetzow der Gemeinde Neetzow-Liepen, be-stehend aus den 5 Änderungsbereichen, ist ca. 26.015 m² groß.
Für den Ortsteil Neetzow der Gemeinde Neetzow-Liepen gibt es bereits eine gültige Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung aus dem Jahre 1997. Der Geltungsbereich der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung umfasst die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteils Neetzow.
Die Gemeinde Neetzow-Liepen beabsichtigt für den Ortsteil Neetzow die baurechtliche
Situation zu klären und die vorhandene Abrundungssatzung aus dem Jahr 1997 durch eine 1. Änderung anzupassen.
Ziel der Gemeinde ist es, für die Ortslage Neetzow nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB klarstellend die Grenzen der hier im Zusammenhang bebauten Ortslage festzulegen.
Gleichzeitig sollen Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage gemäß
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. BauGB einbezogen werden.
Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung von Bauland sowie Rechtssicherheit und Rechtsklarheit über den im Zusammenhang bebauten Bereich zu erhalten.
Dazu ist die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neetzow der Gemeinde Neetzow-Liepen vorzunehmen.
Durch die Gemeinde Neetzow-Liepen wurde am 19.05.2021 der Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung einer 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neetzow der Gemeinde Neetzow-Liepen gefasst.
Die folgenden Planungsziele sollen mit der Erarbeitung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neetzow der Gemeinde Neetzow-Liepen erreicht werden:
- Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in dem Ortsteil Neetzow,
- Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung,
- Schaffung von Baurecht für zukünftige Wohngebäude einschließlich zugehöriger Neben-anlagen und
- Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.
Mit der Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte
Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neetzow der Gemeinde Neetzow-
Liepen wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung innerhalb des Ortsteils Neetzow
gesichert.
Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der die Beteiligung der Entwurfsunterlagen mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB ermöglicht und erfordert.
Bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage sind die Bestimmungen des § 24 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung M-V einzuhalten.
Beschluss: NL/2024/189
1.
Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neetzow der Gemeinde Neetzow-Liepen mit der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von November 2023 gebilligt.
Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.
Im Rahmen der Beteiligung kann Einsicht in die Entwurfsunterlagen mit der Begründung genommen werden.
2.
Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neetzow der Gemeinde Neetzow-Liepen von
November 2023 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich liegt der Entwurf der 1. Änderung der Abrundungssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Anklam-Land zu jedermann Einsichtnahme aus.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Beteiligung zu benachrichtigen.
3.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB hat zu erfolgen.
4.
Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 12 Sachspende
Sachverhalt:
Aufgrund des § 44 Abs.4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen. Zuwendungen dürfen nur vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben; das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung ab einem Wert von 1000,00 € entscheidet die Gemeindevertretung.
Herr Martin Marsch als Eigentümer des Flurstücks 7 in der Flur 1 der Gemarkung Neetzow stellte während der Bauphase im Zuge des Neubaus der Straße Neetzow-Kagenow eine Fläche aus diesem Flurstück zur dauerhaften Lagerung von Weiden samt Wurzeln zur Verfügung zur Erfüllung einer Auflage der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Der Wert der Inanspruchnahme der Fläche durch die Gemeinde wurde in einem Vertrag mit einmalig 2400,00 € angegeben und als Sachspende vereinbart.
Beschluss: NL/2023/187
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen beschließt die Annahme einer Sachspende im Wert von 2.400,00 € für die Inanspruchnahme einer Fläche aus dem Flurstück 7 in der Flur 1 der Gemarkung Neetzow vom Eigentümer Herrn Martin Marsch (Klein Toitin 9 in 17126 Jarmen) zum Zwecke der dauerhaften Lagerung von Weiden samt Wurzeln, die im Zuge des Neubaus der Straße Neetzow-Kagenow entfernt wurden. Mit der Lagerung wurde eine Auflage der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde erfüllt.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 13 Annahme von Spenden
Sachverhalt:
Aufgrund des § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Die Gemeinde muss jährlich einen Bericht erstellen, in welchem der Geber, die Zuwendung und die Verwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Freiwillige Feuerwehr Neetzow-Liepen hat von der Firma Flore Fütterer Immobilien GmbH, Dorfstraße 35, 17391 Neetzow-Liepen OT Liepen eine Spende in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Ausrüstungsmaterial und Bekleidung für die Feuerwehr Neetzow-Liepen erhalten.
Beschluss: NL/2024/190
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen beschließt, die Spende von der Flore Fütterer Immobilien GmbH, Dorfstraße 35 in 17391 Neetzow-Liepen OT Liepen in Höhe von 250,00 € für die Beschaffung von Ausrüstungsmaterial und Bekleidung für die Feuerwehr Neetzow-Liepen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 14 Annahme Sachspende - Spielschiff für den Spielplatz
Sachverhalt:
Aufgrund des § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung ab einem Wert von 1.000,00 € entscheidet die Gemeindevertretung.
Die Gemeinde muss jährlich einen Bericht erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Verwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Gemeinde Neetzow-Liepen hat für den Spielplatz der Kindertagesstätte „Die Glühwürmchen“ ein Spielschiff als Sachspende von der Termühlen Stiftung Mensch und Natur gGmbH, Maltzien 28a, 18574 Garz erhalten. Die Kosten für das Spielschiff betragen 61.517,07 €. Es wurde um Ausstellung einer Spendenbescheinigung gebeten.
Beschluss: NL/2024/195
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen beschließt, die Sachspende der Termühlen Stiftung Mensch und Natur gGmbH, Maltzien 28a, 18574 Garz in Höhe von 61.517,07 € anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 15 Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Neetzow-Liepen
Sachverhalt:
Zum 01.01.2024 ist eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) in Kraft getreten. Somit sind alle Beschlüsse, die auf Grundlage der alten FwEntschVO M-V beschlossen wurden, anzupassen.
Laut § 2 Abs. 1 Nr. 5 FwEntschVO M-V darf der monatliche Höchstsatz von 250,00 € für den Gemeindewehrführer nicht überschritten werden. Bei der Höhe der Entschädigung sollen gemäß § 4 Abs. 2 FwEntschVO M-V verschiedene Kriterien, wie z. B. Gebietsgröße, Einwohnerzahlen, Art und Größe der Feuerwehr, berücksichtigt werden. Von seitens des Ordnungsamtes wurde anhand dieser Kriterien eine Bemessungstabelle erarbeitet und die Entschädigungssätze ermittelt. Die Bemessungstabelle liegt in der Amtsverwaltung zur Einsichtnahme vor.
Laut § 2 Abs. 2 FwEntschVO M-V darf dem stellv. Gemeindewehrführer eine Aufwandsentschädigung bis zur Hälfte der Entschädigung des Gemeindewehrführers gezahlt werden.
Gemäß § 5 FwEntschVO M-V können Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden. Hier wurden insbesondere die Jugendwarte mit Höchstsatz 125,00 € und Gerätewarte nach Feuerwehrdienstvorschrift (FwDv – ausgebildet an der Landesfeuerwehrschule) mit Höchstsatz 100,00 € aufgeführt. Für die Stellvertretungen gilt ebenfalls § 2 Abs. 2 FwEntschVO M-V. Auch diese Entschädigungen sollen nach den Kriterien des § 4 Abs. 2 FwEntschVO bemessen werden und es wurde für die Gerätewarte nach FwDv eine Bemessungstabelle erarbeitet. Da die Nachwuchsförderung höchste Priorität hat, wird der monatliche Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für die Jugendwarte als angemessen angesehen.
Folgende monatlichen Entschädigungssätze werden empfohlen:
Funktion | Neuer Betrag | Bisher gezahlter Betrag |
Gemeindewehrführer | 230,00 € | 170,00 € |
Stellv. Gemeindewehrführer | 115,00 € | 85,00 € |
Löschgruppenführer | 75,00 € | 50,00 € |
Gerätewart nach FwDv | 85,00 € | 30,00 € |
Gerätewart | 50,00 € | 30,00 € |
Fahrzeugwart | 50,00 € | 30,00 € |
Falko Haack
Warum müssen wir rückwirkend zum 01.01.24 beschliessen? In der Verordnung ist immer von Höchstsätzen die Rede, müssen die Sätze überhaupt angehoben werden oder können die alten Sätze bleiben? Antrag die BV bis nach den Kommunalwahlen zu verschieben.
Bernd Gladrow
Spricht sich für eine zeitnahe Abstimmung aus.
Dr. Angelika Littmann
Antrag die BV auf die nächste GV-Sitzung zu verschieben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen beschließt, die Zurückstellung der Beschlussvorlage NL/2024/192 Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Neetzow-Liepen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: keine
Stimmenthaltung(en): keine