Gremium: | Gemeindevertretung Neetzow-Liepen | |
Datum: | Di, 28.11.2023 | |
Zeit: | 19:00 Uhr - 2010 Uhr | |
Raum: | Gemeindehaus Liepen | |
Ort: | Gemeindehaus Liepen, Dorfstraße 34 | |
Anlass: | ordentliche Sitzung | |
Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Ö 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Herr Falk eröffnet die GV-Sitzung, begrüßt alle anwesenden Gemeindevertreter, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind 6 von 9 Gemeindevertretern anwesend. Volkmar Böttcher ist nicht mehr Gemeindevertreter. Sein Nachfolger ist Ronny Haack (bei der Anwesenheit nicht korrekt).
Außerdem wird Frau Draht vom Amt Anklam-Land begrüßt.
Ö 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Vorsitzende beantragt im nichtöffentlichen Teil als TOP 17 „Investitionen 2023“ zusätzlich mit aufzunehmen. TOP 18 ist Schließen der Sitzung. Alle stimmen der erweiterten Tagesordnung zu
Ö 4 Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
Falko Haack
Er merkt an, dass er immer noch keine Spendenbescheinigung für die Zahlung des Warmwasserboilers für das Gemeindehaus Steinmocker erhalten hat. Das Amt soll ihm diese zukommen lassen!
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 23.10.2023 wird einstimmig gebilligt.
Ö 5 Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Der Vorsitzende berichtet:
- In der letzten GV Sitzung wurde im nichtöffentlichen Teil die Leistungsvergabe für die Baumschauen für die Jahre 2024 und 2025 durch die GV bewilligt
- 23.10.23 GV-Sitzung
- 24.10.23 Termin Energie Engineering Nord GmbH – Windkraftprojekt Padderow/Völschow/Jarmen
- 25.10.23 Besprechung Amt Anklam-Land/Finanzen Haushalt 2023
- 26.10.23 Gesprächstermin Baltic-Agrar/Projekt in der Gemeinde
- 28.10.23 Radballturnier LSV Neetzow e.V.
- 31.10.23 24..Halloween-Fest im Gemeindezentrum
- 06.11.23 Ämterbereisung Landrat in Spantekow
- 10.11.23 Grenztermin „Zum Alten Park“
- 15.11.23 Termin LK Straßenverkehrsamt/Preetzen
- 16.11.23 Bürgermeisterinfo in Görke
- 22.11.23 Termin AVG / Preetzen
- 22.11.23 Mitgliederversammlung WBV „Unter Peene“
- 24.11.23 Besprechung Amt Anklam-Land / Projekt Sanierung Betriebshof in 2024
- 24.11.23 vorweihnachtlicher Abend des Landwirtschaftsbetriebes Marsch
- 27.11.23 Besprechung im Bauhof / restliche Maßnahmen in 2023
- Der Hauptausschuss hat in der Zwischenzeit nicht getagt
Ö 7 Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen
Falko Haack
Er berichtet von der App „Mein Ort“ vom Verlag Linus Wittich. Das Handling ist sehr einfach. Wichtige Angelegenheiten der Gemeinde sind bereits vorhanden. Man könnte in der App aber auch die Events in der Gemeinde über den Kalender anzeigen lassen. Er würde zukünftig die Pflege der Daten übernehmen. Dazu würde er einen Termin mit Linus Wittich vereinbaren. Vielleicht würde dafür die Homepage der Gemeinde entfallen. Alle GV stimmen dem Vorhaben zu.
Maike Marsch
Sie fragt, welche Bauarbeiten aktuell in Kagenow stattfinden?
Der Vorsitzende informiert, dass es sich dabei um die Freileitungen zum Trafohäuschen handelt.
Steffen Breitsprecher
Er möchte darauf hinweisen, dass der Preis in Höhe von 3,00 € für eine Portion Pommes beim Lampionumzug zu hoch war.
Der Vorsitzende sagt, dass dieser Preis entstand weil die Gaststätte diesen Preis bei vorherigen Veranstaltungen bereits angeboten hatte. Den Verkauf organisiert die Feuerwehr beim Lampionumzug.
Für die geplante Veranstaltung am 02.12.2023 in Neetzow wird die Feuerwehr und der LSV Neetzow den Verkauf übernehmen. Über die Preise werden sie sich vorab noch mal beraten.
Ö 8 Beschluss zur Bevollmächtigung des Amtes Anklam-Land zur Stellung eines Förderantrages für kommunale Wärmeplanung
Sachverhalt:
Gemäß der Vorgaben des zum 01.01.2024 in Kraft tretenden Gebäudeenergiegesetztes (GEG) sind die Kommunen verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
Die Pflicht zur Wärmeplanung ist in § 4 GEG an Länder gerichtet, die auf ihrem Hoheitsgebiet verpflichtet sind sicherzustellen, dass Wärmepläne bis zu genannten Fristen erstellt werden:
• bis 30. Juni 2028 für Gemeinden mit < 100.000 Einwohnern (gemeldet bis 01.01.2024)
• bis 30. Juni 2026 für Gemeinden mit > 100.000 Einwohnern (gemeldet bis 01.01.2024)
• vereinfachtes Verfahren geben (nach § 22 GEG) für Gemeinden bis 10.000 Einwohner (gemeldet bis 01.01.2024)
Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung wird nach der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative wie folgt gefördert:
• Antragstellung ab 01.01.2024 Fördersatz 60% - für finanzschwache Kommunen 80%
• Antragstellung bis 31.12.2023 Fördersatz 90% - für finanzschwache Kommunen 100%
Ein Förderantrag kann gebündelt für bis zu acht Gemeinden gestellt werden (sog. Konvoi). Das Amt Anklam-Land muss insgesamt drei Förderanträge stellen, um alle Gemeinden abzudecken. Dabei werden zwei Förderanträge für jeweils acht (finanzschwache) Gemeinden gestellt und ein weiterer Antrag für die zwei übrigen Gemeinden, die nicht als finanzschwach gelten.
Die vsl. Kosten für die kommunalen Wärmeplanungen für die Gemeinden des Amtes Anklam-Land belaufen sich auf ca. 90.000 EUR.
Wärmepläne bestehen in der Regel aus
• einer Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet
• einer Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen.
• Szenarien, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll.
Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt.
Bis zum 31.12.2023 hat das Amt Anklam Land die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer 90%-igen Förderung für seine zwei nicht finanzschwachen Gemeinden und eine 100%-igen Förderung für alle 16 finanzschwachen Gemeinden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen beschließt:
1. die Bevollmächtigung des Amtes Anklam-Land zur Einreichung von Förderanträgen für die Erstellung und Durchführung von kommunalen Wärmeplanungen beim Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 6
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 9 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neetzow-Liepen NL/2023/183 (BV wird nachgereicht)
Sachverhalt:
Auf der Grundlage von Hinweisen der Unteren Rechtsaufsicht beim Landrat des Landkreises V-G (uRAB) müssen die Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Neetzow-Liepen erneut angepasst werden, weil sie unklare Regelungsgehalte aufweisen. In diesem Zusammenhang wurden die Änderungen aus der 4. Satzung zur Änderungen der Hauptsatzung durch die Verwaltung noch einmal überarbeitet und insgesamt neu gefasst.
Für die Vergabe von Aufträgen ist es laut Gesetz notwendig, selbst bei einem vorherigen Vergabebeschluss der Gemeindevertretung, dass eine Auftragsvergabe mit der Unterschrift des Bürgermeisters und seines Stellvertreters sowie mit einem Siegel erfolgen muss.
Davon abweichende Ausnahmen können nach § 39 KV M-V in der Hauptsatzung festgelegt werden.
Die Wertgrenzen für den Verzicht auf diese Formvorschriften sind in der Gemeinde Neetzow-Liepen sehr niedrig angesetzt. Die Verwaltung des Amtes Anklam-Land hat deshalb eine deutliche Erhöhung dieser Wertgrenzen angeregt, mindestens aber für die Vergaben, welche als Grundlage bereits einen Beschluss der Gemeindevertretung haben.
Bei dieser Anpassung der Hauptsatzung wird nach Empfehlung des Fachbereiches Finanzen auch eine differenzerte Anhebung der Entscheidungskompetenzen des Bürgermeisters angeregt.
Unter Auswertung der Entscheidungsfälle der letzten Jahre in der Gemeinde Neetzow-Liepen wurde eine Anhebung auf mindestens 5.000 Euro für einmalige Entscheidungen und mindestens 1.000 Euro für wiederkehrende Entscheidungen empfohlen.
Im Hinblick auf Entscheidungsfähigkompetenzen des Bürgermeisters wird außerdem für alle geringwertigen Rechtsgeschäfte ein Verzicht auf das kommunalrechtlichen Schriftformerforderniss gemäß § 39 Abs. 2 Satz 5-7 der KV M-V empfohlen.
Weitere Änderungen betreffen das Bauplanungsrecht. Dabei geht es um die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes gemäß §§ 24 ff. BauGB und die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Zulässigkeit von Vorhaben nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Die angeregten Änderungen sind mit der uRAB abgestimmt
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AMT: Die GV wünschen sich für zukünftige Beschlussvorlagen dieser Art, dass die Änderungen besser nachvollziehbar sind (Vergleich der Zahlen etc. von welchem Wert auf welchen Wert erhöht bzw. gesenkt)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neetzow-Liepen gemäß der Anlage.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 6
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 10 Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.