Gremium: | Gemeindevertretung Neetzow-Liepen | |
Datum: | Mo, 23.10.2023 | |
Zeit: | 18:30 Uhr - 20:00 Uhr | |
Raum: | Gemeindezentrum Neetzow | |
Ort: | Gemeindezentrum Neetzow, Am Schlosspark 3 | |
Anlass: | ordentliche Sitzung | |
Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Ö 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden. Einladungen und Bekanntmachungen erfolgten fristgemäß. Es sind alle Gemeindevertreter anwesend, somit ist die GV beschlussfähig.
Ö 2 Bestellung des Schriftführers
Zur Schriftführerin wurde Frau Berndt vom Amt Anklam-Land bestellt.
Ö 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der BM möchte die TO ändern, der TOP 10 wird TOP 5 (Frau Dr. Butzke muss noch zu einer GV-Sitzung) und TOP 11 wird TOP 7 ( Herr Zander von der FA. Baukonzept macht hierzu Ausführungen) die anderen TOP schließen sich dann an.
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig bestätigt.
Ö 4 Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung wurde einstimmig bestätigt.
Die GV möchten zukünftig die Gäste in der Anwesenheitsliste mit aufgeführt haben.
Ö 5 Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie
Hierzu machte Frau Dr. Butzke einige Ausführungen.
Sachverhalt:
Zur Erarbeitung der Eröffnungsbilanz (EÖB) haben die Gemeinden Neetzow und Liepen 2011 eine Bilanzierungs-und Bewertungsrichtlinie beschlossen, die Rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft gesetzt wurde. Zu dieser Bewertungsrichtlinie wurden in den Jahren 2014, 2016 und 2020 durch die Gemeinde Neetzow-Liepen drei Änderungen beschlossen. Das Rechnungsprüfungsamt Wolgast hat in ihren Berichten zur Jahresrechnung darauf hingewiesen, dass die Bewertungsrichtlinie überarbeitet werden soll. Dabei ging es vor allem um die Einarbeitung der Änderungen in die vorhandene Bilanz- und Bewertungsrichtlinie. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat 2023 die Jahresrechnungen der Gemeinden für die Jahre 2017-2020 geprüft. Dazu gehörte auch die Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie. Es wurde auf folgende notwendige Veränderungen aufmerksam gemacht:
1. Auf die Bewertung von Pflanzen, Sträuchern und Baumbeständen die nicht planmäßig bewirtschaftet werden ( z. B. Streuobstwiesen) konnte, zur Vereinfachung, nur zur EÖB verzichtet werden. Danach sind diese nach Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu erfassen und zu bewerten.
2. Die 3. Änderung der Bilanzierungs-und Bewertungsrichtlinie sah vor, Erträge und Aufwendungen erst ab einer Grenze von 400 € Netto abzugrenzen. Diese Einschränkung entspricht nach Auffassung des Landkreises nicht der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und ist deshalb aufzuheben.
3. Außerdem wurden bei den Gemeinden jetzt Grenzen für die Bildung von Rückstellungen für nicht genommenen Jahresurlaub und Überstunden festgelegt. Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub erfolgen erst ab dem 6.Urlaubstag und Überstunden erst ab 41 Mehrstunden.
Die neue Bilanzierungs-und Bewertungsrichtlinie enthält somit die Einarbeitung der 1. und 2. Änderung, die Aufhebung der 3. Änderung und die unter Punkt 1 und 3 aufgeführten Veränderungen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen beschließt die als Anhang beigefügte Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie. Diese tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): -
Ö 6 Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Eine Hauptausschusssitzung fand nicht statt. Die Beschlüsse der im nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung wurden umgesetzt,.
Bericht des BM:
- 08.09.2023 Vorstellung Projekt „Leader“ Steinbackofen Steinmocker in Anklam
- 09.09.2023 2. Straßenflohmarkt in Steinmocker
- 12.09.2023 Amtsausschusssitzung in Spantekow
- 13.09.2023 Teilnehmergesellschaft BOV Liepen – Vorstandssitzung
- 18.09.2023 Termin Landkreis Brandschutzdienststelle im Schloss Neetzow (Feuerwehrplan) Termin Regionaler Planungsverband Vorpommern (Auswertung Workshop)
- 20.09.2023 Elternversammlung Kita
- 22.09.2023 Vororttermin Fa. Strabag – Restleistungen Straße Neetzow-.Kagenow
- 23.09.2023 Landesfeuerwehrausscheid 2023 M-V in Tribsees (6. Platz Frauen)
- 29.09.2023 Begehung Kirchenfriedhof in Kagenow – Baumbestand
- 04.10.2023 Termin Brandschutzdienststelle LK V-G (NT-Haushalt und Fördering LF 10)
- 10.10.2023 Feuerwehreinsatz (Betriebsstoffe und vermisste Personen)
- 09.-13.10.2023 Herbstferien
- 20.10.2023 Übergabe Naturparkplan Flusslandschaft Peenetal in Gützkow
- in der letzten Sitzung stellte Frau Klein das Problem mit der Verschmutzung des Dorfteiches in Klein Below durch den Erwerber der dortigen Stallungen, Herrn Büschgens, vor. Das Problem wurde auch dem Landkreis - Untere Naturschutzbehörde - gemeldet. Es erfolgte eine Prüfung und man fand keine verursachten Mängel. Frau Klein hat von der Behörde eine Antwort bekommen.
- BM hat über das nicht zufriedenstellende W-Land in der Gemeinde mit den Landwerken gesprochen. Dort wurde ihm gesagt, dass Jeder, der Probleme hat, persönlich bei der Hotline anrufen muss, weil diese sich dann auf die jeweilige Anlage schalten können. Die Mitarbeiter der Landwerke sind sehr bestrebt, dass die gebauten Anlagen voll funktionsfähig sind.
- die Bank Liepen-Siedlung wurde wieder aufgestellt
- die neue Leiterin des OA, Frau Hübner, wird laut Telefonat, einen Termin im neuen Jahrmit den Verantwortlichen – Thema Baggersee – organisieren.
- im letzten Amtsausschuss wurden Beschlüsse zum Standort Amt in Spantekow gefasst. Die Vorbereitungen hierzu laufen und im nächsten Jahr könnte mit dem Anbau begonnen werden.
- die Spendenbescheinigung für Herrn Falko Haack wurde vom Amt noch nicht ausgestellt, dies bitte nachholen
Ö 7 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 1 „Photovoltaikanlage Preetzen“ der Gemeinde Neetzow-Liepen
Herr Zander, Fa. Baukonzept, hat die Arbeit von Herrn Braun (ehemaliges Planugsbüro) übernommen und machte zu diesem TOP einige Ausführungen.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 19.12.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Photovoltaikanlage Preetzen“ beschlossen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden. Stellungnahmen der Öffentlichkeit können im Veröffentlichungszeitraum von jedermann abgegeben werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planvorentwurf einschließlich Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Herr Brandl fragte nach, ob eiin Weg als Umfahrung geplant ist.
Der Bürgermeister antwortete, dass dies so geplant ist.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen beschließt:
- Der Planvorentwurf des Bebauungsplans Nr. 1 „Photovoltaikanlage Preetzen“ wird in der vorliegenden Fassung vom August 2023 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom August 2023 gebilligt.
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 1 „Photovoltaikanlage Preetzen“ mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): -
Ö 8 Einwohnerfragestunde
Als Einwohner waren Ralf und Petra Krüger anwesend, sie stellten aber keine Fragen.
Ö 9 Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen
Herr Brandl fragte im Namen von Herrn Märtin, in wieweit die Verkabelung der einzelnen Wohnungen im Block erfolgt.
Der BM sagte, dass ein Angebot vorliegt, indem ist errechnet, dass diese Verkabelung 11.000,00 € pro Aufgang kosten soll, 8 Aufgänge wären hier herzurichten.
Aus dem Neubau wollten 14 Partien einen Breitbandanschluss. Hier muss man Nutzen/Prieis/Aufwand abwägen.
Für 2024 können die Bürger ihren Bedarf anmelden und man kann dann die erforderliche Summe in den Haushalt 2024 mit aufnehmen,
Der Bürgermeister und Herr Falko Haack sagten, dass sich die GV hiermit beschäftigen sollte, denn ein ordentlicher Breitbandausbau ist heute sehr wichtig.
Herr F. Haack fragte nach, wie es mit der Turnhalle in Neetzow weiter gehen soll?
Der BM sagte, dass die Planungsunterlage und der Förderantrag am 24.10.2023 in Spantekow unterzeichnet werden sollen.
Herr Ronny Haack – wie steht es mit der Leader- Förderung für den Backofen in Steinmocker.
Der Bürgermeister sagte, dass die Gemeinde für dieses Objekt keine Fördermittel bekommen hat. Von den insgesamt 30 Projekten hat es die Gemeinde auf Platz 10. Geschafft. 6 Projekte wurden aber nur gefördert. Nächstes Jahr kann erneut hierfür eine Förderung beantragt werden, parallel wird das Geld hierfür aber im Haushalt der Gemeinde geplant.
- am 13. 10. 2023 wurde der Nachtragshaushalt der Gemeinde genehmigt.
Ö 10 Annahme einer Sachspende
Sachverhalt:
Aufgrund des § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Die Gemeinde muss jährlich einen Bericht erstellen, in welchem der Geber, die Zuwendung und die Verwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Gemeinde Neetzow-Liepen hat für die Freiwillige Feuerwehr Neetzow-Liepen 12 Polohemden als Sachspende von der Firma Braun Brandschutz, 17489 Greifswald erhalten. Die Kosten für die Hemden betragen 399,84 € Es wurde um Ausstellung einer Spendenbescheinigung gebeten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen beschließt die Sachspende von der Firma Braun Brandschutz OHG, An der Jungfernwiese 11 in 17489 Greifswald in Höhe von 399,84 € anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): -
Ö 11 überplanmäßige Aus-und Einzahlungen bei den Investitionen
Sachverhalt:
Die Sanierung der Straße von Kagenow nach Neetzow wird lt. Aussagen des Bauamtes um 71.000 € teurer als geplant (siehe Anlage). Die Fördermittel verändern sich nicht, so dass die Mehrkosten durch den Landkreis getragen werden müssen. Die Vereinbarung mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald sieht vor, das der Gemeinde für den Ausbau der ehemaligen Kreisstraße keine Kosten entstehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen beschließt Mehrauszahlungen bei der Sanierung der Straße von Kagenow nach Neetzow in Höhe von 71.000 €. Gedeckt werden die Mehrauszahlungen durch Mehreinzahlungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): -
Ö 12 Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung
Der Bürgermeister beendete den öffentlichen Teil der Sitzung