Gremium: | Gemeindevertretung Neetzow-Liepen | |
Datum: | Di, 02.05.2023 | |
Zeit: | 19:00 Uhr - 20:30 Uhr | |
Raum: | Gemeindehaus Liepen | |
Ort: | Gemeindehaus Liepen, Dorfstraße 34 | |
Anlass: | ordentliche Sitzung | |
Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Ö 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden. Einladungen und Bekanntmachungen erfolgten fristgemäß. Von 9 GV sind 6 anwesend, somit ist die Gemeindevertretung beschlussfähig.
Ö 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister setzte einen Zusatzpunkt – NL/2023/161 – Fördermittelantrag Ertüchtigung Steinbackofen – auf die Tagesordnung. Mit diesem Zusatz wurde die Tagesordnung einstimmig bestätigt.
Ö 4 Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift der vorangegangengen Sitzung wurde mit 5 Stimmen dafür und 1 Stimmenthaltung gebilligt.
Ö 5 Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Der Bürgermeister gab die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung bekannt.
Er sagte, dass der Hauptausschuss getagt hat und über den Nachtragshaushalt der Gemeinde und über eine Vorlage zum Personal beraten hat.
Bericht Bürgermeister:
- am 24. 01. 2023 fand in Spantekow die Schulverbandsversammlung statt
- am 25. 01. 2023 fand die 1. Sitzung des Festkomitees der Gemeinde statt
- am 26- 01- 2023 war die Beisetzung G. Schulz (ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Liepen)
- am 29. 01. 2023 fand eine Versammlung zum Energiedorf statt
- am 01. 02. 2023 gab es eine Bauberatung zum Solartermin
- am 06. 02. 2023 fand eine Bauberatung zum Gehweg in Neetzow statt
- am 11. 02. 2023 TSA –Anhänger LG Liepen
- am 13. 02. 2023 traf sich die Arbeitsgruppe im Amt
- am 15. 02 2023 fand eine Bauberatung zur VG 62 statt
- am 22. 02. Und 01. 03. 2023 fanden Bauberatungen statt
- am 03. 03. 2023 war die Jahreshauptversammlung des LSV Neetzow e.V.
- am 07. 03. 2023 fand die Amtsausschusssitzung statt
- am 08. 03. 2023 Frauentag
- am 09. 03. 2023 gab es einen Einsatz der FFW
- am 10. 03, 15. 03., 22. 03., 29.03. und 26.04. 2023 wieder Bauberatungen VG 62
- am 13. 03. 2023 tagte der Vorstand der Vorpommerschen Dorfstraße
- am 14. 03. 2023 Einladung Finanzministerium
- am 17. 03. 2023 Workshop Planungsverband
- am 20. 03. 2023 traf sich das Festkomitee der Gemeinde
- am 22. 03. 2023 tagte der Hauptausschuss
- am 03. 04. 2023 Bauanlauf PP Gemeindezentrum / ASA Bau B 110
- am 04. 04. 2023 Landesarbeitsgericht Rostock (Kebschull Kita)
- am 05. 04. 2023 Beratung Kühn/FF-Haus und Turnhalle sowie Bauberatung VG 62
- am 06. 04. 2023 Beratung HFUK
- am 08. 04. 2023 Osterfeuer Steinmocker
- am 13. 04. 2023 tagte der Vorstand Flurneuordnung
- am 19. 04. 2023 VOT Preetzen/VG 62/Turnhalle und FGH Liepen mit Kühn
- am 30. 04. 2023 7. Jähriges Bestehen Parkklause Neetzow
Ö 7 Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen
Herr Gladrow teilte mit, dass der Holzbohlenweg am Kanal Liepen in der nächten Woche fertig gestellt wird.
Ö 8 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021
Sachverhalt:
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die
Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungs-
prüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Neetzow-Liepen zum
31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des
Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Anklam- Land liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.
Die Bilanzsumme beträgt 6.444.100,69 €
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt 270.022,32 €
Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 379.650,44 €
Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Saldo der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von
aus 219.244,31 €
Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjahren ist der Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt noch im Finanzhaushalt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 24.01.2023 zu empfehlen
Hierzu machte die Kämmerin, Frau Dr. Butzke, einige Ausführungen.
Das Eigenkapital der Gemeinde ist um 335.600 € gestiegen beträgt jetzt 1.622.600 €.
Das Anlagevermögen der Gemeinde stieg um 240.500,00 € auf 6.272.200,00 €.
Durch einen positiven Saldo aus laufenden Zahlungen von 351.047,08 €, einem positiven Saldo bei der Investitionstätigkeit von 148.531,29 €, Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten (-42.702,77 €) und der Veränderung der durchlaufenden Gelder entstand ein positives Jahresfinanzergebnis von 456.875,60 €. .
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 24.01.2023 fest.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 6
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): -
Ö 9 Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2021
Zu diesem TOP übernahm Frau Dr. Littmann die Versammlungsleitung.
Sachverhalt:
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die
Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 24.01.2023 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 zu empfehlen.
Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt als Anlage bei.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen entlastet den Bürgermeister, Herrn Matthias Falk, für das Haushaltsjahr 2021.
Herr Falk stimmte nicht mit ab.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 5
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): -
Ö 10 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10)
Herr Falk übernahm wieder die Versammlungsleitung.
Sachverhalt:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt eine Landesausschreibung zur Beschaffung von Löschfahrzeugen (LF 10) und Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 10) durchgeführt. Darüber können noch Löschfahrzeugen durch die Gemeinden erworben werden.
Für die Gemeinde Neetzow-Liepen würde die Beschaffung eines Löschfahrzeuges (LF 10) in Frage kommen, da laut der Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Neetzow-Liepen vom 03.11.2020 die Vorhaltung eines LF 10 am Standort Neetzow erforderlich ist. Nach Absprache mit dem Bürgermeister wurde diese Ausschreibung befürwortet.
Um ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 aus dieser Landesausschreibung erwerben zu können, muss eine verbindliche Abnahmeerklärung zum Erwerb eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 abgegeben werden. Die Kosten für die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 ohne Landesausschreibung liegen bei ca. 500.000,00 €. Mit der Landesausschreibung sind diese Fahrzeuge bedeutend günstiger. Der genaue Anschaffungspreis steht erst nach erfolgter Ausschreibung fest.
Diese Abnahmeerklärung ersetzt aber keinen Fördermittelantrag. Durch die Teilnahme an der Landesbeschaffung ergibt sich weder ein Ausschluss noch ein Anspruch auf Förderung. Ein Antrag auf Sonderbedarfszuweisung beim Innenministerium M-V sowie ein Antrag auf Förderung des Brandschutzes beim Landkreis Vorpommern-Greifswald ist durch das Amt Anklam-Land zu stellen
Der Bürgermeister sagte, es wird 3 – 4 Jahre dauern, aber man sollte den Bedarf schon anmelden.
Frau Marsch fragte, wo das Fahrzeug untergebracht werden soll.
Der Bürgermeister antwortete, dass dies in Liepen erfolgen wird.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen beschließt, sich an der Landesbeschaffung des Landes Mecklenburg-Vorpommern von Löschgruppenfahrzeugen (LF 10) zu beteiligen. Eine verbindliche Abnahmeerklärung für das Jahr 2024/2025 wird unterschrieben und beim Land eingereicht. Eine Antragstellung auf Sonderbedarfszuweisung beim Innenministerium M-V und ein Antrag auf Förderung Brandschutz beim Landkreis V-G hat durch das Amt Anklam-Land zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 5
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): 1
Ö 11 Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neetzow-Liepen
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises für die Vergaben müssen die Regelungen der Hauptsatzung der Gemeinde Neetzow-Liepen sowie 3 weiterer Gemeinden angepasst werden, weil sie eine Bezugnahme auf veraltete Vergabevorschriften enthalten.
In diesem Zusammenhang wurden weitere Änderungen durch die Verwaltung empfohlen.
Für die Vergabe von Aufträgen ist es laut Gesetz, sofern man keine Ausnahmen in der Hauptsetzung festlegt, selbst bei einem vorherigen Beschluss der Gemeindevertretung zu der Vergabe notwendig, dass eine Auftragsvergabe mit der Unterschrift des Bürgermeisters und seines Stellvertreters sowie mit einem Siegel erfolgt.
Eine Wertgrenze für den Verzicht auf diese Formvorschriften kann man nach § 39 KV M-V festlegen, was auch fast alle Gemeinden gemacht haben. Diese sind diese sehr niedrig angesetzt.
Die Verwaltung des Amtes Anklam-Land hat deshalb eine deutliche Erhöhung dieser Wertgrenzen für die Formvorschriften für alle Gemeinden angeregt, mindestens aber für die Vergaben, welche als Grundlage einen Beschluss der Gemeindevertretung haben.
Ein Verzicht der kommunalrechtlichen Schriftformerfordernisse für alle weiteren Vorhaben wurde von der Verwaltung zur Festlegung auf die Wertgrenze der Entscheidungsfähigkeit des Bürgermeisters empfohlen.
Bei einer Anpassung der Hauptsatzung wird nach Empfehlung des Fachbereiches Finanzen ebenfalls die Anhebung der Entscheidungskompetenzen des Bürgermeisters angeregt.
Hierbei wurde durch die Verwaltung unter Auswertung der Entscheidungsfälle der letzten Jahre eine Anhebung auf mindestens 5.000 Euro für einmalige Entscheidungen und mindestens 1.000 Euro für wiederkehrende Entscheidungen empfohlen.
Die angeregten Änderungen wurden in der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung angewendet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neetzow-Liepen..
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 6
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): -
Ö 12 Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung
Der Bürgermeister beendete den öffentlichen Teil der Sitzun.