Gremium: | Gemeindevertretung Neetzow-Liepen | |
Datum: | Mo, 20.06.2022 | |
Zeit: | 18:30 Uhr - 21:25 Uhr | |
Raum: | Gemeindezentrum Neetzow | |
Ort: | Gemeindezentrum Neetzow, Am Schlosspark 3 | |
Anlass: | ordentliche Sitzung | |
Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Ö 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Herr Falk eröffnet die GV-Sitzung, begrüßt alle anwesenden Gemeindevertreter, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Es sind 9 von 9 Gemeindevertretern anwesend.
Ö 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Vorsitzende beantragt eine Änderung in der Tagesordnung; TOP 20 Grundstücksangelegenheiten im nichtöffentlichen soll zusätzlich mit aufgenommen werden. Die anderen Punkte verschieben sich entsprechend. Der Änderung stimmen alle GV zu.
Ö 4 Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 05.05.2022 wird mit 7 Ja Stimmen und
2 Enthaltungen gebilligt.
Ö 5 Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Der Vorsitzende berichtet:
BV´s aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten GV Sitzung:
- NL/2022/097 Grundstückangelegenheit – Erteilung gemeindliches Einvernehmen
- NL/2022/095 Erlass Forderungen, Schuldner A. Schmidt
- NL/2022/098 Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Leistungsvergabe – Herstellung
Schmutzwasseranschluss in Neetzow
- NL/2022/099 Leistungsvergabe – Sichtkontrollen der Bäume am Schlosspark
Termine der Gemeinde
- 05.05. fand die letzte GV Sitzung statt
- 06.05. Grenztermin Neetzow
- 09.05. Landratsbesuch beim Amt Anklam-Land in Spantekow
- 11.05. 1. Termin mit dem Jugendamt zu Kitaangelegenheiten, 2. Vertretung für Tagesmutti in Liepen
- 17.05. 2. Treffen Vorbereitung Kreisfeuerwehrtag am 18.06.2022
- 21.05. Einsatz Feuerwehr (Sturmschaden in Kagenow)
- 25.05. Jahreshauptversammlung vom LSV
- 27.05. 2 Einsätze Feuerwehr (Sturmschaden Klein Below, Kleinbrand Steinmocker)
- 30.05. Termin Baubesprechung Feuerwehrhaus SM + Liepen, Nachmittags Kinderfest in der Kita
- 08.06. Termin Feuerwehrhaus Liepen mit Planern
Termin Baltic Agrar (T. Pülsch)
- 09.06. Vorbereitungskomitee für Kreisfeuerwehrtag
- 03.06./10.06./17.06. Bauberatung Verbindungsweg Priemen-Kagenow
- 13.06. Bewerbungsgespräche in der Kita
- 17.06. Vorstandssitzung Jagdgenossenschaft
- 18./19.06. Kreisfeuerwehrtag 2022
- 20.06. 13:00 Uhr Besuch Heiko Miraß, Themen Erweiterung Windpark u. Vorpommernfond
(alte Projekte von Herrn Dahlemann fortführen)
Ö 8 Aufstellungsbeschluss und Frühzeitiger Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie frühzeitige öffentliche Auslegung des Entwurfs Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1 „Photovoltaikanlage Preetzen“ der Gemeinde Neetzow-Liepen
Sachverhalt:
Die Gemeinde Neetzow-Liepen beabsichtigt durch die Auswahl geeigneter Flächen, die Nutzung regenerativer Energiequellen, hier die Solarenergienutzung, unter Wahrung kommunaler und öffentlicher Interessen, in ihrem Gemeindegebiet zu fördern.
Planungsziel der Gemeinde ist die Schaffung der planungsrechtlichen Bedingungen für die Nutzung von Photovoltaik zur Energieerzeugung und Einspeisung in das öffentliche Netz.
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.
Zur Durchführung trifft die Gemeinde eine vertragliche Regelung mit dem Anlagenbetreiber.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 45 ha und liegt in der Gemarkung Preetzen, Flur 1, Flurstücke 1-15; 294, 303-305, tw. 405/3 und ist in der Anlage dargestellt.
Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich wie folgt:
im Norden: | durch die Feldmark |
im Süden: | durch die Feldmark |
im Osten: | durch die Feldmark, unweit des Ortsteils Dersewitz, Gemeinde Stolpe an der Peene |
im Westen: | durch die Feldmark, unweit der Ortslage Preetzen |
Die Erstellung des Bebauungsplanes soll im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht durchgeführt werden.
Das Planverfahren soll nunmehr mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden und die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.
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Es muss in den Unterlagen ein Formfehler korrigiert werden.
Unter dem Punkt 4.1 Lage des Plangebietes wird Steinmocker-Ausbau als Ortsteil aufgeführt. Dies ist nicht korrekt und muss geändert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V:
- die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1„Photovoltaikanlage Preetzen“ der Gemeinde Neetzow-Liepen,
- den Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen,
- die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB,
- die frühzeitige öffentliche Auslegung ortsüblich bekanntzumachen und
- das Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Anklam-Land und im Internet auf der Seite des Amtes Anklam-Land ortsüblich bekannt gemacht.
Bemerkungen: Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V ist zu beachten
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 9 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern
Sachverhalt:
Da die Gemeinde Neetzow-Liepen ihren Haushalt für 2022/2023 bereits beschlossen hat, können die Hebesätze nur noch über eine weitere Satzung geändert werden. Mit dem Haushaltssicherungskonzept wurden die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer noch einmal geändert.
Die Verwaltung möchte zukünftig den Sachverhalt genauer erläutern, warum eine Anhebung der Hebesätze notwendig ist. Des Weiteren sollte die Erhöhung von … bis … dargestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Satzung der Gemeinde Neetzow-Liepen über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für die Haushaltsjahre 2022/2023 (Hebesatzsatzung)
Präambel
Aufgrund der § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und der §§ 1 bis 3 und 17 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 12. April 2005 (GVOBL M-V S. 146) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.Juli 2016 (GVOBl. M-V 584) in Verbindung mit § 1, 25 Grundsteuergesetz (GrStG) in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetztes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27.Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen vom 20.06.2022 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Satzung gilt für die Gemeinde Neetzow-Liepen mit Ihren Ortsteilen
§ 2 Hebesätze Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 435 v.H.
2. Gewerbesteuer 386 v.H.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Hebesatzsatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Neetzow-Liepen, den 20.06.2022
Matthias Falk
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 7
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): 2
Ö 10 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neetzow der Gemeinde Neetzow–Liepen
Ö 11 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen hat in ihrer Sitzung am 19.05.2021 die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen gemäß § 34 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Der Beschluss wurde gemäß §2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im amtlichen Bekanntmachungsblatt und auf der Internetseite des Amtes am 15.12.2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel der Gemeinde ist es, für die Ortslage (Liepen) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB klarstellend die Grenzen der hier im Zusammenhang bebauten Ortslage festzulegen. Gleichzeitig sollen Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen werden. Im konkreten Fall werden hier also zwei Satzungstypen miteinander kombiniert.
Die Festlegung bzw. Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhangbebauten Ortsteils durch Satzung dient dazu, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben eindeutig ermitteln zu können. Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung von Bauland und Rechtssicherheit und Rechtsklarheit über den im Zusammenhang bebauten Bereich zu erhalten.
Der räumliche Geltungsbereich für die 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Liepen umfasst eine Fläche von ca. 23,8 ha und bildet sich aus dem Bebauungszusammenhang heraus.
Er beinhaltet in der Gemarkung Liepen, in der Flur 1, 4, 5, und 6 die Flurstücke innerhalb des festgelegten Geltungsbereiches.
Die Satzung wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Im Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Auf das Mitwirkungsverbot gemäß § 24 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V:
- den Entwurf über 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung,
- die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB,
- die öffentliche Auslegung mit Veröffentlichung im amtlichen Bekanntmachungsblatt und im Internet einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: /
Stimmenthaltung(en): /
Ö 12 Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.