Gremium: | Gemeindevertretung Neetzow-Liepen | |
Datum: | Mo, 28.02.2022 | |
Zeit: | 18:30 Uhr - 20:30 Uhr | |
Raum: | Gemeindehaus Liepen | |
Ort: | Gemeindehaus Liepen, Dorfstraße 34 | |
Anlass: | ordentliche Sitzung | |
Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Ö 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der BM eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden. Er stellte fest, dass die Einladungen und Bekanntmachungen fristgemäß erfolgten. Es sind alle 9 Gemeindevertreter anwesend, somit ist die GV beschlussfähig.
Ö 2 Bestellung des Schriftführers
Zur Schriftführerin wurde Frau Berndt vom Amt Anklam-Land bestellt.
Ö 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der BM sagte, dass er die Tagesordnung um einen Punkt – Grundstücksfragen - im nichtöffentlichen Teil erweitern möchte. Die Tagesordnung wurde mit dieser Erweiterung einstimmig bestätigt.
Ö 4 Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung wurde mit 8 Stimmen dafür und 1 Stimmenthaltung bestätigt.
Ö 5 Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
In der vergangenen Sitzung wurden 2 Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst. Der Beschluss NL/2021/087 – Rückbau Nebengebäude im OT Steinmocker ist abgearbeitet. Der Beschluss NL/2021/088 – Vergabe Leistungen FFW Steinmocker – befindet sich Umsetzung.
Am 26.01.22 hat eine Arbeitsberatung des Hauptausschusses zum Thema – Photovoltaik – stattgefunden. Als Gäste waren hier Herr Pülsch und Herr Thermühlen anwesend.
Am 02.02.22 hat die Hauptausschusssitzung in Neetzow stattgefunden. Hier wurde der Haushalt der Gemeinde durchgearbeitet. Der BM bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für die gute Arbeit des Ausschusses.
Bericht des BM:
- am 10. und 17. 11. 2021 fanden Bauberatungen in Preetzen statt
- am 12. und 13. 11. 2021 wurden Motorkettensägenlehrgänge durch die FFW durchgeführt
- am 23.11. fand im Amt eine Sitzung des Personal- sowie Finanzausschusses des Amtes statt
- am 24.11 und 02. 12. 2021 fanden Jahreshauptversammlungen der Zweckverbände Wasser- und Bodenverband statt
- am 28. 11. 2021 war Anglühen in Neetzow
- am 06.12.2021 wurde der LVB des Amtes, Herr Quast, verabschiedet
- am 07.12.2021 war die Jahreshauptversammlung des Zweckverbandes Wasser- Abwasser
- am 12.12.2021 fand eine sehr schöne Veranstaltung an der Kirche Steinmocker statt
- am 15.12.2021 war das traditionelle Weihnachtsessen der GV
- am 22.12.2021 hatten die Gemeindearbeiter ihren letzten Arbeitstag und eine gemütliche Zusammenkunft zu Weihnachten
- am 12.01.2022 gab es einen Koordinierungstermin, hier trafen sich Gemeindevertreter mit Mitgliedern des Vorstandes BOV und stimmten sich zu anfallenden Projekten ab, es wurde der 1. Bauabschnitt – Kagenow-Priemen – ausgeschrieben
- am 14.01.2022 traf man sich mit Dr. Hennicke vom Naturpark, hier wurde sich über die Weiterführung des Naturparkweges verständigt, es ist eine Weiterführung von Liepen bis Stolpe an der Peene geplant, die Beschilderung ist schon erfolgt.
- am 26.01.2022 war eine Arbeitsberatung des Hauptausschusses
- am 27.01.2022 wurde eine Absprache mit der Fa. Heydenholz zwecks Baumpflege durchgeführt
- 07.02.-18.02.2022 wurde ein Winterlehrgang zum Truppmann der FFW durchgefülhrt (hieran haben 18 Kameraden, davon 6 aus Neetzow-Liepen teilgenommen, diese konnten den Lehrgang alle erfolgreich abschließen)
Ö 7 Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen
Herr Gladrow bedankte sich nochmal für die gute Arbeit des Hauptausschusses der Gemeinde zur Vorbereitung des Haushaltsplanes.
Herr Böttcher fragte nach den geplanten Solarmodulen auf den Dächern von Neetzow. Er sagte, dass die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss zum Thema Solar gefasst hat, speziell hierzu wurde aber kein Beschluss gefasst.
Der Bürgermeister antwortete, dass Herr Siewert das Projekt vorgestellt hat. Beim Betriebshof ist dadurch eine Dachsanierung geplant, die der Gemeinde nichts kosten würde. Bei den anderen Dächern bekommt die Gemeinde eine Pacht. Der BM wird sich hierzu nochmal erkundigen und die Antwort der GV mitteilen.
Herr Böttcher sagte, dass ihm hierzu die Konditionen und die Ermächtigungsgrundlage fehlt.
Weiter fragte Herr Böttcher nach den Eichen an der Hauptstraße in Neetzow, die vertrocknet waren?
Der BM sagte, dass die Nachpflanzung durch die Fa. Heydenholz erfolgen wird.
Herr Haack fragte nach den Bäumen zwischen Liepen und Preetzen.
Hier gibt es im Rahmen der Baumaßnahme durch die untere Naturschutzbehörde die Auflage zur Nachpflanzung.
Herr Dützmann fragte nach dem Vorfahrtsschild am neuen Weg bei der Gärtnerei in Neetzow.
Früher gab es die Vorfahrtsregel, heute sind die Straßen gleichrangig.
Ö 8 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022/2023 der Gemeinde Neetzow-Liepen
Zu diesem TOP übergab der BM das Wort an Frau Dr. Butzke, Kämmerin des Amtes.
Sie erklärte, dass im Vorbericht alles aufgelistet wurde, was die Gemeinde für die Haushaltsjahre 2022/2023 geplant hat.
Zusätzlich müsste noch die Anschaffung einer mobilen Luftreinigung für die Kita geplant werden. Die Baukosten betragen hier 34 T €, 26 T€ Fördermittel könnten hierfür erzielt werden.
Weiter sollten die Hebesätze der Gemeinde leicht angehoben werden, um an den Durchschnitt der Nevelierungssätze des Landes zu kommen, diese sind für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden maßgeblich. Die Differenzen zu den bestehenden Hebesätzen in der Gemende sind aber sehr gering.
Die Gemeindevertretung ist der Meinung, dass man erst die bestehenden Hebesätze lassen sollte, und eine Änderung eventuell mit einem Nachtragshaushalt beschliessen sollte.
Sachverhalt:
Laut § 45 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Der nach vorausgegangener Beratung mit dem Bürgermeister und dem
Haupausschuss fortgeschriebene Haushaltsplan wird anerkannt.
Es wird folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 erlassen:
Haushaltssatzung der Gemeinde Neetzow-Liepen |
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für die Haushaltsjahre 2022/2023 |
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Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird | |||||||||
nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.02.2022 |
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und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald | |||||||||
als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: | |||||||||
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§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt |
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Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022/2023 wird |
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| 2022 | 2023 | |||
1. im Ergebnishaushalt auf |
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
| 1.793.300 € | 1.803.300 € | ||||||
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.400.900 € | 2.265.700 € | |||||||
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -607.600 € | -462.400 € | |||||||
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2. im Finanzhaushalt |
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a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen |
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| 1.688.800 € | 1.698.800 € | |||||
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen 1) |
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| 2.322.400 € | 2.201.200 € | |||||
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und | -633.600 € | -502.400 € | |||||||
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b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
| 1.900.400 € | 1.820.400 € | ||||||
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| 1.926.700 € | lt. Beschluss | ||||||
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
| 2.549.100 € | 1.700.000 € | ||||||
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| 2.583.100 € | lt. Beschluss | ||||||
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -648.700 € |
120.400 € | ||||||||
-656.400 € | lt. Beschluss | ||||||||
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festgesetzt. 1) Einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen |
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§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
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Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen | |||||||||
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf |
| 643.000 € | 0 € | ||||||
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| 650.700 € | lt. Beschluss | ||||||
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§ 3 Verpflichtungsermächtigungen |
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Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € | ||||||||
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§ 4 Kassenkredite |
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Der Höchstbetrag der Kassenkredit wird festgesetzt | |||||||||
Auf |
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| 6.294.100 € | 4.303.700 € | |||
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| 6.328.100 € | lt. Beschluss | |||
§ 5 Hebesätze |
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Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: |
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1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen |
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(Grundsteuer A) auf |
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| 400. v.H. | 400 v.H. | ||||
b) für die Grundstücke |
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(Grundsteuer B) auf |
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| 427 v.H. | 427 v.H. | ||||
2. Gewerbesteuer auf |
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| 380 v.H. | 380 v.H. | ||||
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Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt |
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7,5000 Vollzeitäquivalente (VzÄ). |
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Nachrichtliche Angaben |
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1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -2.466.300 € -2.928.700 € | |||||||||
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2. Zum Finanzhaushalt Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -2.268.900 € -2.771.300 € | |||||||||
3. Zum Eigenkapital |
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des |
| -81.000 € -543.500 € | |||||||
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): -
Ö 9 Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung
Der Bürgermeister beendete den öffentlichen Teil der Sitzung.