Gremium: | Gemeindevertretung Neetzow-Liepen | |
Datum: | Di, 15.06.2021 | |
Zeit: | 19:00 Uhr - 20:45 Uhr | |
Raum: | Gemeindezentrum Neetzow | |
Ort: | Gemeindezentrum Neetzow, Am Schlosspark 3 | |
Anlass: | ordentliche Sitzung | |
Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Ö 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden. Einladungen und Bekanntmachungen erfolgten fristgemäß. Es sind alle Gemeindevertreter anwesend, somit ist die GV beschlussfähig.
Ö 2 Bestellung des Schriftführers
Zur Schriftführerin wurde Frau Berndt vom Amt Anklam-Land bestellt.
Ö 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der BM brachte einen Zusatzpunkt – Pkt 12 wird Grundstückskauf der BVVG – auf die Tagesordnung, die anderen Punkt kommen nachfolgend. Die Tagesordnung wurde mit diesem Zusatzpunkt einstimmig bestätigt.
Ö 4 Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
Der öffentliche Teil der Sitzungen vom 19. 05. Und 31. 05. 2021 wurde einstimmig bestätigt.
Ö 5 Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
-BM berichtete, dass sich am 09. 06. 2021 die Arbeitsgruppe getroffen hat, um den Vertrag
(Mietvertrag FFW-Gebäude) nochmals zu besprechen und darüber abzustimmen
-14.06. FFW-Gebäude Steinmocker – hier haben sich Herr Haack, Herr Falk und Herr Schmahl mit Herrn Rüdiger vom Bauamt getroffen, um die Baumaßnahmen für dieses Gebäude zu planen, im Haushalt sind hierfür 60 T€ eingestellt, die einzelnen Gewerke werden in verschiedene Lose vergeben
-Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des Hortes ist beantragt,
inzwischen ist der geplante Durchbruch erfolgt und bevor dann im August der Schulbetrieb beginnt, kann der Hort dann dort einziehe
Ö 7 Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen
Herr Haack bemerkte, dass die L31 bis Neetzow –Kastanienalle gemäht wurde, dann aber weiter bis Steinmocker nicht. Hier ist das Gras so hoch, dass es die Sicht der Autofahrer stark beeinträchtigt.
Der BM sagte, dass er dies auch schon bemängelt hat, man ihm aber gesagt hat, dass hier das Mähen arbeitstechnisch zur Zeit nicht möglich sei. Er wird dieses Problem aber nochmals anbringen.
Herr Brandl sagte, dass eine neue Familie nach Priemen gezogen ist, der Mann ist Architekt. Er würde sich freuen, wenn es sich in der Gemeinde einbringen könnte. Er heißt Remo Prange und ist in das Haus von Seltechts eingezogen.
Der BM sagte, dass ebenfalls eine Fam. Johnen aus Köln ein Holzblockhaus in Priemen bauen will.
Herr Haack sagte, dass es auch in Preetzen Nr. 14 Zuzug gegeben hat, auch diese Familie hat vor, sich in Preetzen einzubringen.
Ö 8 Annahme Sachspende Kinderspielplatz Steinmocker
Sachverhalt:
Aufgrund des § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung ab einem Wert von 100 € entscheidet die Gemeindevertretung.
Die Gemeinde muss jährlich einen Bericht erstellen, in welchem der Geber, die Zuwendung und die Verwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen beschließt, die Annahme einer Sachspende in Höhe von 234,01 € (FGK Sand 0-2gek.+Transport)) von Martin Marsch, Klein Toitin 9, 17126 Jarmen für den Kinderspielplatz in Steinmocker.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): 1
Ö 9 Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung
Der Bürgermeister beendete den öffentlichen Teil der Sitzung.