Sitzung der Gemeindevertretung Neetzow-Liepen 19.05.2021
Gremium: | Gemeindevertretung Neetzow-Liepen | |
Datum: | Mi , 19.05.2021 | |
Zeit: | 18:30 Uhr - 21:35 Uhr | |
Raum: | Gemeindezentrum Neetzow | |
Ort: | Gemeindezentrum Neetzow, Am Schlosspark 3 | |
Anlass: | ordentliche Sitzung | |
Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Ö 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden. Einladungen und Bekanntmachungen erfolgten fristgemäß. Von 9 Gemeindevertreter sind zur Zeit 8 anwesend, somit ist die Gemeindevertretung beschlussfähig.
Ö 2 Bestellung des Schriftführers
Zur Schriftführerin wurde Frau Berndt vom Amt Anklam-Land bestellt.
Ö 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister stellte den Antrag, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den Punkt –Allgemeine Grundstücksangelegenheiten – mit aufzunehmen. Dieser TOP wird Nr. 14 und Schließen der Sitzung dann Nr. 15.
Die Tagesordnung wurde mit diesem Zusatz einstimmig bestätigt
Ö 4 Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift der Sitzung vom 12.04.2021 wurde einstimmig bestätigt.
Ö 5 Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Der Beschluss 064 – (Verkauf Brücke Kagenow) befindet sich in Umsetzung. Es laufen hierzu die Vertragsverhandlungen.
Der Beschluss 065 – (Erbbaupachtvertrag für FFW-Haus in Liepen) wurde zurückgestellt.
Der Hauptausschuss hat in der Zwischenzeit nicht getagt.
Bericht BM:
- am 21.04. hat Bauanlaufberatung in Preetzen – Breitband – stattgefunden, gleichzeitig hat man sich dort mit der Fam. Köster getroffen, um hier bauliche Absprachen zu treffen,
- In Liepen wurden nach dem Breitbandausbau Kleinigkeiten bemängelt. Es wurde inzwischen aber alles repariert.
- am 20.05.21 sollte der Breitbandausbau erst in Klein Below losgehen. Dieser wurde aber schon begonnen. Ohne den Ort Steinmocker (gehört zum Claster Krien) könnte die Fertigstellung des Breitbandausbaus am 30.06. beendete sein. Wenn alles eingebaut ist, wird eine Begehung mit Vertretern der GV stattfinden.
- am 21.04. wurde der MTF für Steinmocker geholt (Fördermittel werden hierzu abgerechnet)
- am 22.04. fand ein Termin in der Kita Neetzow statt, hier hat das Ing.Büro M. Klühn Hilfe zur Erweiterung der Räumlichkeotem für die Kita angeboten. Es soll eine Umnutzung einiger Räume im IZN Neetzow zur Hortnutzung erfolgen. (Büro des BM und die Bibliothek)
Herr Haack bemerkte hierzu, dass die GV hierzu einen Grundsatzbeschluss gefasst hat, danach sollten hierzu die Zahlen berechnet werden und danach sollte dann erst entschieden werden.
BM Kosten würden für diese Umnutzung so gut wie keine anfallen. (nötig ist ein Durchbruch von einem Zimmer zum Anderen)
Das Jugendamt hatte schon die Genehmigung für die Hortnutzung geschickt, dies hat der Bürgermeister aber gestoppt. Es sollte noch eine genauere Verständigung in der Gemeindevertretung geben.
- am 27.04. hat die AG – Bauland – getagt und am 12. 05. wurden alle Eigentümer zu einem Gespräch eingeladen, Versammlungen sind sehr gut verlaufen
- ab 03. 05. hat A. Wuttke als Bufti in der Gemeinde angefangen, zur Zeit ist die Gemeinde sehr gut mit Arbeitern ausgestattet
Falls im nächsten Jahr keine Buftis mehr eingestellt werden, muss sich die Gemeinde Gedanken um einen 2. Gemeindearbeiter machen
Ab hier ist Herr Gladrow anwesend.
- am 18.05 fand eine Videokonferenz über die Löschwasserförderrichtlinie mit Herrn Backhaus statt
Ö 6 Einwohnerfragestunde
Herr Haack sagte, dass der Gehweg in Steinmocker sehr gut geworden ist.
Hinter dem FFW-Haus in Steinmocker wurde eine kleine Müllkippe errichtet (Gartenabfälle)
Hier wäre zu überlegen, ob man ein Schild aufstellen oder einen höheren Zaun errichten sollte.
Ö 7 Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen
Herr Haack sagte, dass er sich auf den Kreistagssitzungen immer für die Gemeinde Neetzow-Liepen einsetzt. Der Bürgermeister bittet ihn, sich für die Sanierung der wichtigen Straßen in und um die Gemeinde einzusetzen.
An der B110 soll lt. Straßenbauamt der Radweg zwischen Stolpe und Neuhof entstehen.
Zum Bau des Radweges zwischen Jarmen und Anklam soll die Umweltverträglichkeit geprüft werden, hierzu läuft gerade die Ausschreibung (aber vor 2025 wird es kein Planfeststellungsverfahren geben.
Zum Kampfgruppengebäude in Neetzow (laut Aussage der letzten Woche, ist dies sehr defekt), sind die Einflußmöglichkeiten sehr begrenzt. Der Eigentümer ist in Nürnberg und zeigt keinerlei Einsicht, dieses Gebäude zu sichern. Es müsste aber unbedingt eine Sicherung erfolgen.
Frau Dr. Littmann sagte, dass man dieses Problem über die Presse public machen müsste, dies wurde von den anderen GV aber nicht mit getragen.
Weiter schlägt Herr Haack vor, dass man die Kinderspielplätze (Neetzow und Steinmocker) mit der Gemeindevertretung säubern sollte. Er könnte sich auch vorstellen, dass die Gemeindevertretung ebenfalls bei der Säuberung des Minigolfplatzes in Liepen behilflich sein könnte.
Frau Marsch besorgt hierfür den nötigen Sand, um alles Andere kümmert sich Herr Haack.
Termin 30. 05. 2021
Herr Breitsprecher fragte im Namen von 2 Müttern aus Liepen nach, wann in Liepen der Spieplatz hergerichtet wird.
Der Bürgermeister sagte, dass Dieser im nächsten Haushaltsjahr geplant wird.
Ö 8 Satzung der Gemeinde Neetzow-Liepen über die Hausnummerierung (BV liegt vor, wird neu beraten)
Sachverhalt:
Beide ehamaligen Gemeinden Neetzow und Liepen haben eine Satzung zur Hausnummerierung, die aber inhaltlich voneinander abweichen.
Entsprechend des Vertrages zur Auflösung und Neubildung von Gemeinden zwischen den ehemaligen Gemeinden Liepen und Neetzow vom 12.03.2013 ist im
§ 5 -Ortsrecht- geregelt, dass das Ortsrecht innerhalb eines Jahres nach der Fusion zu vereinheitlichen ist. Dies ist bei den Regelungen über die Hausnummerierung bis jetzt nicht erfolgt.
Nach ausführlicher Diskussion in der Gemeindevertretung einigten sich die Gemeindevertreter auf nachstehende Satzung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen beschließt die nachfolgende Satzung:
Satzung der Gemeinde Neetzow-Liepen über die Hausnummerierung
Aufgrund des § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), i.V.m. § 126 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), § 3 Abs.1 Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in M-V (Sicherheits- und Ordnungsgesetz - SOG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.04.2020 (GVOBl. M-V S. 334), § 51 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes M-V (StrWG M-V) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05.07.2018 (GVBl. M-V S. 221, 229) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde Neetzow-Liepen am 19.05.2021 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Vergabe der Hausnummer
(1) Jedes Gebäudegrundstück erhält in der Regel eine Hausnummer. Mehrere Grundstücke können eine gemeinsame Hausnummer erhalten, wenn die darauf befindlichen Gebäude eine wirtschaftliche Einheit bilden. Von mehreren auf einem Grundstück errichteten Gebäuden kann jedes Gebäude eine eigene Hausnummer erhalten.
(2) Die Gemeinde Neetzow-Liepen teilt die Hausnummer zu. Dem Eigentümer des Gebäudes, an dem die Hausnummer angebracht werden soll, ist dies schriftlich mitzuteilen.
§ 2 Anbringen und Unterhaltung der Hausnummern/Ersatzvornahme
(1) Der Eigentümer des Gebäudes, für das eine Hausnummer zugeteilt wurde, ist verpflichtet, die Hausnummer innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gemäß § 1 Abs, 2 Satz 2 auf seine Kosten zu beschaffen, entsprechend den Bestimmungen dieser Satzung und etwaiger weiterer Auflagen nach § 3 Abs. 2 ordnungsgemäß anzubringen und zu unterhalten.
(2) Kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung nach Abs. 1 nicht nach, so kann die Gemeinde Neetzow-Liepen das Erforderliche selbst veranlassen und die ihr dabei entstandenen Kosten gegenüber dem Verpflichteten durch Leistungsbescheid geltend machen.
§ 3 Positionierung der Hausnummer
Die Hausnummer muss auf dem Grundstück bzw. am Gebäude an einer von der Straßenseite aus gut sichtbaren Stelle angebracht werden.
§ 4 Änderung und Erneuerung von Hausnummern
Bei Änderung der bisherigen Hausnummer finden die §§ 1 und 3 entsprechende Anwendung. Bei notwendiger Erneuerung der Hausnummer tritt an der Stelle der Mitteilung nach § 1 Abs. 2 die Aufforderung der Gemeinde an den Eigentümer, die Hausnummer zu erneuern. Im Übrigen finden die §§ 1 und 3 entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass von den Kosten auch die Aufwendugen erfasst werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erneuerung am Haus erforderlich werden.
§ 5 Betroffener Personenkreis
Die dem Eigentümer nach dieser Satzung obliegenden Verpflichtungen treffen in gleicher Weise den an dem Gebäudegrundstück dinglich Berechtigten, insbesondere den Erbbauberechtigten und den Nutznießern, sowie den Eigenbesitzern nach § 872 BGB.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
M. Falk
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): -
Ö 9 Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neetzow der Gemeinde Neetzow-Liepen
Sachverhalt:
Ziel der Gemeinde ist es, für die Ortslage (Neetzow) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB klarstellend die Grenzen der hier im Zusammenhang bebauten Ortslage festzulegen. Gleichzeitig sollen Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen werden. Im konkreten Fall werden hier also zwei Satzungstypen miteinander kombiniert.
Die Festlegung bzw. Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhangbebauten Ortsteils durch Satzung dient dazu, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben eindeutig ermitteln zu können. Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung von Bauland und Rechtssicherheit und Rechtsklarheit über den im Zusammenhang bebauten Bereich zu erhalten.
Der räumliche Geltungsbereich für die 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Neetzow umfasst eine Fläche von ca. 35 ha und bildet sich aus dem Bebauungszusammenhang heraus.
Er beinhaltet in der Gemarkung Neetzow, in der Flur 3 und 4 die Flurstücke innerhalb des festgelegten Geltungsbereiches.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Satzung ist in der Anlage dargestellt.
Das Planverfahren soll nunmehr mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß §2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im Internet und im Bekanntmachungsblatt ortsüblich bekanntzumachen.
Herr Haack bedankt sich für die gute Arbeit der Arbeitsgruppe.
Weiter fragt er nach, ob in Neetzow genug Leerrohre für den Breitbandausbau liegen.
Der BM antwortete, dass hier genug Kapazität gelegt wurde.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Neetzow gemäß § 34 Abs. 4 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): 1
Ö 10 Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Liepen der Gemeinde Neetzow-Liepen
Sachverhalt:
Ziel der Gemeinde ist es, für die Ortslage (Liepen) nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB klarstellend die Grenzen der hier im Zusammenhang bebauten Ortslage festzulegen. Gleichzeitig sollen Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen werden. Im konkreten Fall werden hier also zwei Satzungstypen miteinander kombiniert.
Die Festlegung bzw. Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhangbebauten Ortsteils durch Satzung dient dazu, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben eindeutig ermitteln zu können. Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung von Bauland und Rechtssicherheit und Rechtsklarheit über den im Zusammenhang bebauten Bereich zu erhalten.
Der räumliche Geltungsbereich für die 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Liepen umfasst eine Fläche von ca. 23,8 ha und bildet sich aus dem Bebauungszusammenhang heraus.
Er beinhaltet in der Gemarkung Liepen, in der Flur 1, 4, 5, und 6 die Flurstücke innerhalb des festgelegten Geltungsbereiches.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Satzung ist in der Anlage dargestellt.
Das Planverfahren soll nunmehr mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß §2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im Internet und im Bekanntmachungsblatt ortsüblich bekanntzumachen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neetzow-Liepen beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V die Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Klarstellung und erweiterte Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Dorf Liepen gemäß § 34 Abs. 4 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): 1
Ö 11 Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung
Der Bürgermeister beendete den öffentlichen Teil der Sitzung.