Gremium: | Gemeindevertretung Neetzow-Liepen | |
Datum: | Mo, 12.04.2021 | |
Zeit: | 18:30 Uhr - 21:40 Uhr | |
Raum: | Gemeindehaus Liepen | |
Ort: | Gemeindehaus Liepen, Dorfstraße 34 | |
Anlass: | ordentliche Sitzung | |
Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Ö 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der BM eröffnete die Sitzung und begrüßte alle Anwesenden. Einladungen und Bekanntmachungen erfolgten fristgemäß. Es sind alle Gemeindevertreter anwesend, somit ist die GV beschlussfähig.
Ö 2 Bestellung des Schriftführers
Zur Schriftführerin wurde Frau Berndt vom Amt Anklam-Land bestellt.
Ö 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der BM stellte den Antrag einen Punkt.- Vorstellung und Unternehmenspräsentation der Firma Aquila Capital – Photovoltaikanlagen- als Punkt 4 zu behandeln und alle anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich dann nach hinten. Mit diesem Zusatzpunkt wurde die Tagesordnung einstimmig bestätigt.
Ö 4 Vorstellung und Unternehmenspräsentation der Firma Aquila Capital - Photovoltaikanlagen
Der Leiter für die Photovoltaikanlagen, Herr Meißner, stellte die Firma kurz vor. Sie wurde 2001 gegründet und hat ihren Sitz in Hamburg. Es ist ein deutsches Unternehmen, welches als größten Bereich die – Erneuerbaren Energien – aufweisen kann.
Ebenfalls ist der Mitarbeiter Herr Meier anwesend, er ist konkret für die Entstehung und Betreuung von Photovoltaikanlagen zuständig.
Das konkrete Projekt für die Gemeinde Neetzow-Liepen will die Firma mit der Fam. Roland Marsch aus Kagenow umsetzten. Es soll in Klein Below (Wiesen und Moorland) bei der Straßenfarm entstehen.
Herr Meier möchte die Gemeinde mit einbinden und ihm ist die Meinung der Gemeindevertretung hierzu sehr wichtig.
Diese Flächen wurden schon als Biotop umgewandelt und dort wurden auch schon Heckenpflanzen gesetzt. Diese Fläche (ca. 20 ha) ist für die Natur wertvoller als für die Landwirtschaft.
Herr Haack fragte, ob es für die Bürger Einschränkungen gibt und welchen Mehrwert es für die Gemeinde geben könnte.
Herr Meier antwortete, dass hierfür noch Gutachten angefertigt werden müssen, ebenso könnte der Gewerbesitz in die Gemeinde verlegt werden, um dann die Gewerbesteuern fürdie Gemeinde zu gewinnen. Ebenso kann man über Sponsoring für Vereine der Gemeinde sprechen.
Weiter wurde gefragt, was geschieht, wenn solche Anlagen brennen.
In dem Gutachten würde geklärt werden, was geschieht, wenn die Anlagen in Brand geraten. Wenn dies nicht alles nachgewiesen wird, würden die Anlagen gar nicht versichert werden.
Der BM bedankte sich für die Ausführungen und sagte, dass dieses Thema in der Gemeindevertretung beraten wird und man sich dann wieder treffen wird.
Ö 5 Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
Herr Brandl sagte, dass er in der letzten Sitzung unter Pkt. 7 nachgefragt hat, wer bei der Übernahme der Kreisstraße die Pflege der Seitenstreifen übernehmen wird. Dies kam im Protokoll nicht so zum Ausdruck. Der Bürgermeister anwortete, dass für die Pflege die Gemeinde zuständig ist.
Mit diesem Zusatz wurde der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift mit 8 Stimmen dafür und 1 Enthaltung bestätigt.
Ö 6 Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
Der Vorsitzende sagte, dass die gefassten Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung umgesetzt wurden.
Eine Hauptausschusssitzung fand nicht statt.
Bericht Bürgermeister:
-Breitbandausbau – alle Fragen der Einwohner konnten geklärt und abgearbeitet werden, kleinere Schäden wurden schnell beseitigt, es gibt bei Fertigstellung in jedem Ortsteil eine Abnahme, dann können auch noch Probleme aufgezeigt werden, um sie dann abzustellen
-Fördermittelbescheid für die Ortsdurchfahrt Preetzen liegt vor, mit der Fa. Kutiwa wurde Kontakt aufgenommen, bis 31. 10. soll die Baumaßnahme abeschlossen sein
-Fördermittel für den Spielplatz wurden noch nicht ausgereicht
-Baumaßnahme -Wasserleitung FFW Steinmocker- wurde abgeschlossen
-Fördermittelübergabe für MTF Steinmocker wurde im Rahmen von Corona übergeben
-Brückenbau Kagenow ist auf der heutigen Tagesordnung
-Konsum Liepen – Vermessung hat stattgefunden, lt. Grenzfeststellung geht die Grenze durch den Konsum, muss über Flurneuordnung bereinigt werden
-ehemaliges LPG-Gebäude in Liepen – Eigentümer ist verstorben, Immobilie soll veräußert werden, Verkehrswert liegt bei 13 T€ (diese Summe wird den Verkäufern nicht genügen) Grundstück muss gesichert werden, hier bleibt die Gemeinde dran
-Baumschau läuft, Ende Februar wurde mit Baumpflegearbeiten begonnen, die im Herbst weiter ausgeführt werden
Herr Haack fragte nach, ob es möglich wäre, zwischen Steinmocker und Preetzen eine Bank für die Einwohner setzten zu lassen.
Der Bürgermeister sagte, dass dies durch die Gemeindearbeiter erledigt werden kann.
-Trauerhalle Neetzow – ab nächsten Monat können hier Arbeiten an der Fassade durchgeführt werden
-Bieterverfahren für Grundstück hinter der Kita in Neetzow, Gemeinde hat Angebot gemacht, gekauft hat Elektrofirma Eisenbeis aus Bandelin. Die Gemeinde hat das Vorkaufsrecht beansprucht.
-am 07.04 hat man sich zur Beratung mit Herrn Schubert zum Ausbau der K62 1. Bauabschnitt Kagenow-Priemen getroffen, hier gibt es noch keine Fördermittelzusage.
Vom STALU kam die Aussage, dass die Straße nicht die nötigen Punkte für die Bewilligung erhalten hat. Herr Mosler und Herr Schubert werden sich einen Termin in Schwerin besorgen, um die Notwendigkeit der Förderung dieser Straße darzustellen.
-Turnhalle Neetzow – Antrag auf Förderung ist beim Bildungsministerium gelandet, um dieses Problem kümmert sich Herr Schubert (Stellvertreter des Staatssekretärs)
-Hort in Neetzow – Herr Neumann vom Landkreis hat sich das Gemeindezentrum in Neetzow angeschaut, hier könnten ca. 20 Hortkinder untergebracht werden – hier muss jetzt ein Antrag auf Umnutzung gestellt werden um auch festzustellen, was noch getan werden muss. Bis Ende Mai sollte hier eine Entscheidung getroffen werden.
Ö 8 Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen
Herr Haack –fragte nach Sachstand Innenbereichssatzung
BM - dies wird unter Pkt. Grundstücksangelegenheiten in dieser Sitzung besprochen.
Herr Böttcher – fragte, wann der Breitbandausbau in Steinmocker erfolgt.
BM - Steinmocker gehört zum Cluster Krien und wird erfolgen, wenn dort der Ausbau erfolgt.
Herr Breitsprecher – fragte nach, ob die Straße - Verbindungsweg zur Tagesmutter in Liepen - als Spielstraße deklariert werden?
BM - hat dies schon erfragt, aber eine ablehnende Antwort vom Landkreis bekommen. Diese Straße vermittelt nicht den Charakter einer Spielstraße.
Frau Dr. Littmann – bemängelte die unbefestigten Straßenränder (Bankette) in der Kastanienallee, wenn sich hier 2 Autos begegnen, müssen sie beim Ausweichen in diese Randstreifen ausweichen
BM – stellt dieses Problem beim Bauamt vor, um Lösungen zu suchen
Weiter bemängelte Frau Dr. Littmann, dass in der Kita Neetzow die Kinder ohne Mundschutz abgegeben werden. Dies sollte so nicht geduldet werden.
BM – dieses Problem muss vom Amt angesprochen und geklärt werden. Die entsprechenden Eltern sind anzuschreiben.
Ö 10 Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019
Sachverhalt:
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die
Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungs-
prüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Gemeinde Neetzow-Liepen zum
31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des
Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt.
Der abschließende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Anklam- Land liegt dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.
Die Bilanzsumme beträgt 6.200.938,64 €
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2019 beträgt - 166.155,67 €
Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Veränderung der Rücklagen - 273.409,89 €
Die Finanzrechnung weist für 2019 einen Saldo der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von
aus - 170.180,63 €
Unter Berücksichtigung der Vorträge aus den Haushaltsvorjahren ist der Haushaltsausgleich weder im Ergebnishaushalt noch im Finanzhaushalt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 23.02.2021 zu empfehlen.
Herr Haack fragte nach, ob die Planung auch so eingehalten und umgesetzt wurde.
Dies konnte Frau Dr. Butze, Kämmerin des Amtes, so bestätigen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 9
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): -
Ö 11 Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters vom Haushalt 2019
Sachverhalt:
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 beschließt die
Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres.
Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Anklam-Land und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 23.02.2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 zu empfehlen.
Der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt als Anlage bei.
Der Bürgermeister, Herr Falk, stimmte wegen Befangenheit nicht mit ab.
Herr Haack fragte, ob es Auswirkungen auf die Entlastung für 2019 gibt, da die Gemeinde im Jahr 2019 noch 2 Bürgermeister hatte.
Frau Dr. Butzke antwortete, dass nur Herr Falk für das Jahr entlastet werden muss, er hat die Geschäfte für das Jahr übernommen.
Abstimmungsergebnis:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: -
Stimmenthaltung(en): -
Ö 12 Satzung der Gemeinde Neetzow-Liepen über die Hausnummerierung
Sachverhalt:
Beide ehamaligen Gemeinden Neetzow und Liepen haben eine Satzung zur Hausnummerierung, die aber inhaltlich voneinander abweichen.
Entsprechend des Vertrages zur Auflösung und Neubildung von Gemeinden zwischen den ehemaligen Gemeinden Liepen und Neetzow vom 12.03.2013 ist im
§ 5 -Ortsrecht- geregelt, dass das Ortsrecht innerhalb eines Jahres nach der Fusion zu vereinheitlichen ist. Dies ist bei den Regelungen über die Hausnummerierung bis jetzt nicht erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Neetzow-Liepen beschließt die nachfolgende Satzung:
Satzung der Gemeinde Neetzow-Liepen über die Hausnummerierung
Aufgrund des § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), i.V.m. § 126 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634)zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), § 3 Abns.1 Ziffer 3 Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in M-V (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.04.2020 (GVOBl. M-V S. 334), § 51 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes M-V (StrWG M-V) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05.07.2018 (GVBl. M-V S. 221, 229) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde Neetzow-Liepen am 12.04.2021 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Vergabe, Beschaffenheit, Form und Farbe der Hausnummer
(1) Jedes Gebäudegrundstück erhält in der Regel eine Hausnummer. Mehrere Grundstücke können eine gemeinsame Hausnummer erhalten, wenn die darauf befindlichen Gebäude eine wirtschaftliche Einheit bilden. Von mehreren auf einem Grundstück errichteten Gebäuden kann jedes Gebäude eine eigene Hausnummer erhalten.
(2) Die Gemeinde Neetzow-Liepen teilt die Hausnummer zu. Dem Eigentümer des Gebäudes, an dem die Hausnummer angebracht werden soll, ist dies schriftlich mitzuteilen.
§ 2 Anbringen und Unterhaltung der Hausnummern/Ersatzvornahme
(1) Der Eigentümer des Gebäudes, für das eine Hausnummer zugeteilt wurde, ist verpflichtet, die Hausnummer innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung gemäß § 1 Abs, 2 Satz 2 auf seine Kosten zu beschaffen, entsprechend den Bestimmungen dieser Satzung und etwaiger weitere Auflagen nach § 3 Abs. 2 ordnungsgemäß anzubringen und zu unterhalten.
(2) Kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung nicht nach, so kann die Gemeinde Neetzow-Liepen das Erforderliche selbst veranlassen und die ihr dabei entstandenen Kosten gegenüber dem Verpflichteten durch Leistungsbescheid geltend machen.
§ 3 Positionierung der Hausnummer
(1) Die Hausnummer muss in der Regel an der Straßenseite des Gebäudes an gut sichtbarer Stelle angebracht werden. Befindet sich der Hauseingang an der Straßenseite, ist sie rechts neben der Eingangstür in Höhe der Oberkante an der Tür anzubringen.
(2) Befindet sich die Eingangstür nicht an der Straßenseite, ist die Hausnummer straßenseitig an der Eingangstür der nächstliegenden Ecke des Gebäudes anzubringen. Würde die Einfriedung eine gute Sicht von der Straße aus auf die am Gebäude angebrachte Hausnummer verhindern, ist sie unmittelbar rechts neben dem Haupteingang der Einfriedung zur Straße hin anzubringen.
(3) Die Gemeinde kann eine andere Art der Anbringung zulassen oder anordnen, wenn dies in besonderen Fällen, insbesondere zur besseren Sichtbarkeit der Hausnummer geboten ist.
§ 4 Änderung und Erneuerung von Hausnummern
Bei Änderung der bisherigen Hausnummer finden die §§ 1 und 3 entsprechende Anwendung. Bei notwendiger Erneuerung der Hausnummer tritt an der Stelle der Mitteilung nach § 1 Abs. 2 die Aufforderung der Gemeinde an den Eigentümer, die Hausnummer zu erneuern. Im Übrigen finden die §§ 1 und 3 entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass von den Kosten auch die Anwendugen erfasst werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erneuerung am Haus erforderlich werden.
§ 5 Betroffener Personenkreis
Die dem Eigentümer nach dieser Satzung obliegenden Verpflichtungen treffen in gleicher Weise den an dem Gebäudegrundstück dinglich Berechtigten, insbesondere den Erbbauberechtigten und den Nutznießern, sowie den Eigenbesitzern nach § 872 BGB.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Es wurde von den Gemeindevertretern angemerkt, dass es aus beiden Gemeinden (Neetzow und Liepen) unterschiedliche Satzungen zur Hausnummerierung gab.
Herr Böttcher sagte, es wäre schön gewesen, wenn in dieser, zu beschließenden, Satzung die Veränderungen besonders gekennzeichnet wären.
Er erklärte sich bereit, hier Ausarbeitungen zu fertigen und in die Satzungen einzuarbeiten und diese dem Amt für die neue Beschlussvorlage zur Verfügung zu stellen.
Die Beschlussvorlage wird auf die nächste Gemeindevertretersitzung verschoben.
Abstimmungsergebnis für das Zurückstellen:
Stimmen dafür: 8
Stimmen dagegen: 1
Stimmenthaltung(en): -
Ö 13 Schließen des öffentlichen Teils der Sitzung
Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sttzung.